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Die Geschichte des Landkreises
Amtsorte verweisen konnten, war der Marktflecken
Marktheidenfeld spät zum Amtsort aufgestiegen.
Der Homburger Landrichter Grandauer verlegte
1806 seinen Amtssitz nach Marktheidenfeld; 1840
wurde das Landgericht Homburg in Landgericht
Marktheidenfeld umbenannt. Zur Stadt erhoben
wurde Marktheidenfeld erst 1948.
Am 26. Juli 1866 wurde die auf österreichischer
Seite stehende bayerische Armee bei Roßbrunn
und Uettingen (heute Landkreis Würzburg) von den
preußischen Truppen geschlagen. Durchziehende
preußische Truppen schleppten die Cholera ein. Allein
in Karlstadt forderte die Seuche zwischen Juni und
September 1866 63 Todesopfer. Infolge des verlo-
renen „Bruderkrieges“ musste Bayern das Amt Orb
an die damalige Provinz Hessen-Nassau abgeben
und das Bezirksamt Gemünden wurde 1872 bis 1903
mit dem Bezirksamt Lohr vereinigt. Dafür wiederum
gab das Bezirksamt Lohr die Gemeinden des alten
Landgerichts Rothenfels an das Bezirksamt Markthei-
denfeld ab, die 1880 teilweise wieder an das Lohrer
Amt fielen. Die Vereinheitlichung des Rechts und der
Rechtspflege im 1871 gegründeten Deutschen Reich
bedingte 1879 die Auflösung der alten Landgerichte.
An ihre Stelle traten die Amtsgerichte, bevorzugt am
Sitz der Bezirksämter.
Was die moderne Infrastruktur im heutigen
Landkreis anbetrifft, ist erwähnenswert der Bau
der Marktheidenfelder Mainbrücke 1837 bis 1846,
handelt es sich doch um die erste Mainbrücke
zwischen Würzburg und Aschaffenburg. Sie war
Teil einer konsequenten „Erschließungspolitik“
unter König Ludwig I. von Bayern. 1854 verband
die Eisenbahn Karlstadt, Gemünden – dieses als
Knotenpunkt mit weit überregionaler Bedeutung –
und Lohr über Würzburg bzw. Aschaffenburg mit
Nürnberg und Frankfurt; die Marktheidenfeld an
das Bahnnetz anschließende (und inzwischen
wieder „zurückgebaute“) Nebenstrecke Lohr –
Wertheim wurde erst 1881 eröffnet. Unter der
Eisenbahn litt zunächst besonders die Mainschiff-
fahrt. Das Großprojekt der Mainkanalisierung
wurde dann in den 1930er-Jahren vorangetrieben.
Heute ist der Main Bestandteil der „Großschiff-
fahrtsstraße“ Rhein – Main – Donau, die den Atlan-
tik mit dem Schwarzen Meer verbindet. Von der in
den 1960er-Jahren gebauten „Spessart-Autobahn“,
Teilstück der A 3, profitiert namentlich der Raum
Marktheidenfeld.
Nach der „Machtergreifung“ durch die National-
sozialisten 1933 setzte – durch eine auf Schul-
den aufbauende und den Krieg von vornherein
planende Politik – ein gewisser wirtschaftlicher
Aufschwung ein. Bald sollten aber gerade die
Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens die
Brutalität des neuen Regimes zu spüren bekom-
men. In der sogenannten Reichskristallnacht
1938 wurden Juden, die erst 1851 bzw. 1871 den
christlichen Staatsbürgern gleichgestellt worden
waren, misshandelt und jüdische Einrichtungen
geschändet. 1942 wurden die letzten Juden aus
dem heutigen Kreisgebiet in die Vernichtungs-
lager in Osteuropa deportiert. 1933 hatten im
heutigen Kreisgebiet noch 16 jüdische Gemeinden
bestanden. Allein in Urspringen hatte es 1856 bei
856 Katholiken und 32 Protestanten 172 Juden
des Spessarts bayerisch. 1819 kam das badische
Amt Steinfeld zu Bayern. Das alte Reich war
untergegangen, das verwirrende Bild von Klein-
und Kleinststaaten ausgelöscht. Das Königreich
Bayern übernahm die alten Amtsorte als Sitze der
sogenannten Landgerichte. Diese erfüllten sowohl
Aufgaben der Verwaltung als auch der Recht-
sprechung. Auf der höheren Verwaltungsebene
entstand 1817 der Untermainkreis, ab 1838 Kreis
Unterfranken und Aschaffenburg. Bis zur Revolu-
tion von 1848 gab es mancherorts noch Patrimo-
nialgerichte und Patrimonialämter, in denen der
Adel staatliche Rechte wahrnahm, z. B. in Rothen-
fels, Steinbach, Rieneck und Waizenbach (heute
Landkreis Bad Kissingen). Erst nach dem Übergang
an Bayern gelang es auch, das Räuber(un)wesen
im Spessart einzudämmen, sorgte doch eine straff
organisierte Gendarmerie für rasche und wirksame
Strafverfolgung. 1852 beschrieb der Arzt Rudolf
Virchow, damals Professor für Pathologische
Anatomie an der Universität Würzburg, die „Noth
im Spessart“.
Das Gemeindeedikt von 1818 ist gleichsam die
Geburtsurkunde der politischen Gemeinden nach
heutigem Verständnis: Die Gemeinden bekamen
Selbstverwaltungsaufgaben jetzt auch von Geset-
zes wegen übertragen. 1862 erfolgte die Trennung
von Verwaltung und Justiz: Die rechtsprechende
Gewalt verblieb den alten Landgerichten; für die
Verwaltung wurden neue Bezirksämter einge-
richtet. Im Gebiet des jetzigen Landkreises waren
dies die Bezirksämter Gemünden, Karlstadt, Lohr
und Marktheidenfeld. Während die Städte Gemün-
den, Karlstadt und Lohr auf lange Traditionen als
Die Geschichte
des Landkreises/
Barbarossabrunnen
in Rengersbrunn