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Staatliches Veterinäramt
Verbraucherschutz
Den Schwerpunkt bildet die Überwachung aller
Lebensmittel vom Federweißen bis zum Gum-
mibärchen und aller Lebensmittelbetriebe von
der Imbissbude bis zum Feinkosthersteller. Die
drei Amtstierärzte sind Sachverständige bei der
Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln
tierischer Herkunft. Die vier Lebensmittel-
überwachungsbeamten führen Kontrollen und
Probenentnahmen in den Lebensmittelbetrieben
durch. Gemeinsam mit den Amtstierärzten beraten
sie die dort Verantwortlichen sowie die Verbrau-
cher zu Fragen der Lebensmittelhygiene.
Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
in den Metzgereien verfügt das Veterinäramt über
amtliche Tierärzte und Fachassistenten.
Zum Verbraucherschutz zählen auch die Überwa-
chung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln sowie
die Kontrolle der Futtermittel landwirtschaftlicher
Nutztiere. Deshalb werden die Apotheken der im
Landkreis niedergelassenen Tierärzte regelmäßig
von den Amtstierärzten überprüft. Ein Veterinär-
assistent kontrolliert und beprobt die Futtermittel
auf den Bauernhöfen und im Fachhandel.
Bekämpfung von Tierseuchen
Mit systematischen Programmen organisiert,
koordiniert und überwacht das Veterinäramt die
Bekämpfung von Seuchen bei Nutztieren, Fischen
und Bienen. Hierzu zählen auch Notstandspläne,
die ständig aktualisiert werden.
Viehverkehr, Viehhandlungen und Tiere in den
landwirtschaftlichen Betrieben werden regelmäßig
überprüft. Die Kennzeichnung des Nutzviehs wird
mitverwaltet, die Beseitigung von Tierkörpern und
Staatliches
Veterinäramt
Das Staatliche Veterinäramt befindet sich im Verwaltungs-
gebäude des Landratsamtes Main-Spessart in Karlstadt mit
einem zusätzlichen Eingang von der Maingasse aus. Sein Personal
ist zuständig für die umfangreichen Aufgaben des öffentlichen
Verbraucherschutzes, die Tierseuchenbekämpfung sowie den Tier-
schutz im Landkreis und wirkt in einem Teilbereich der Öffentli-
chen Sicherheit und Ordnung mit.
Artgerechte Pferdehaltung im Gruppenlaufstall
Speiseabfällen überwacht. Das Veterinäramt stellt
zudem Gesundheitszeugnisse, z. B. für Haustiere,
die ins Ausland mitgenommen werden sollen, oder
für landwirtschaftliche Nutztiere, aus.
Bei der Tierseuchenbekämpfung wirken neben den
Amtstierärzten und dem Veterinärassistenten auch
die niedergelassenen Tierärzte mit.
Tierschutz
Die Amtstierärzte sind die Sachverständigen des
Landratsamtes in Tierschutzfragen. Bei ange-
zeigten oder vermuteten Verstößen gegen das
Tierschutzgesetz überprüfen sie die Haltungs-
bedingungen, sowie den Ernährungs- und Pflege-
zustand der Tiere. Ein Verstoß zieht Maßnahmen
von der Ermahnung über einen Bußgeldbescheid
bis hin zur Wegnahme der betroffenen Tiere nach
sich. Transporte von Schlacht-, Nutz- und Zucht-
vieh, Viehhandelsbetriebe, landwirtschaftliche
Nutztierhaltungen, Schlachtstätten, gewerbliche
Tierzuchten und die Zoohandlungen des Land-
kreises werden regelmäßig kontrolliert. Auch bei
der Planung von Stallbauten gibt das Veterinäramt
Stellungnahmen ab.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zu den Dienstaufgaben der Amtstierärzte zählt
auch die Mitwirkung beim Vollzug der sogenannten
bayerischen „Kampfhunde-Verordnung“, z. B. die
Feststellung der Rasse und die Prüfung der Schlüs-
sigkeit von Sachverständigen-Gutachten. Ebenso
steht das Veterinäramt den Landkreisbehörden
zur Beurteilung von Verhaltensauffälligkeiten bei
Hunden aller Rassen und zur Einschätzung der
Gefährlichkeit bestimmter exotischer Tiere (z. B.
Schlangen) zur Verfügung.