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Jobcenter
Main-Spessart
Das Jobcenter Main-Spessart stellt eine gemein-
same Einrichtung der Agentur für Arbeit (Würz-
burg) und des Landkreises Main-Spessart dar. Es ist
eine selbstständige Behörde mit Sitz im Gebäude
des Landratsamtes.
Aufgabe des Jobcenters ist es zum einen, erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten und den mit ihnen
in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Leis-
tungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach
dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II)
zu gewähren. Hierzu zählen Leistungen für den
Regelbedarf, für Unterkunft und Heizung und für
einzelfallbedingte Mehrbedarfe, z. B. bei Schwan-
gerschaft usw. Das Arbeitslosengeld II ist bedarfs-
abhängig und damit gegenüber eigenen Möglich-
keiten, den Lebensunterhalt durch Einkommen
oder Vermögen sicherzustellen, sowie anderen
Sozialleistungen grundsätzlich nachrangig.
Zum anderen ist die Vermittlung in Arbeit und Aus-
bildung Aufgabe des Jobcenters. Hierbei werden
je nach Einzelfall, neben der Hilfe bei der Stellen-
suche, geeignete Eingliederungsleistungen wie z. B.
Mobilitätshilfen, Bewerbungskostenerstattungen,
Weiterbildungen, Eingliederungszuschüsse oder
Arbeitsgelegenheiten erbracht. Den betroffenen
Personen soll vor dem Hintergrund des gesetzli-
chen Prinzips „Fördern und Fordern“ die indivi-
duelle Möglichkeit eröffnet werden, ihren Lebens-
unterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften
zu bestreiten.
Voraussichtlich ab 1. August 2014 ist das Job-
center in der Würzburger Straße 11 in Karlstadt
untergebracht.
Das Sozialwesen
mehr alleine regeln kann, und wenn er für diesen Fall
nicht bereits im Vorfeld durch eine Vorsorgevollmacht/
Betreuungsverfügung eine wirksame Vertretungsrege-
lung getroffen hat. Zuständig für die Bestellung eines
Betreuers ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht),
und zwar auf der Grundlage eines Vorschlags durch die
Betreuungsstelle beim Landratsamt.
Dieser Betreuungsstelle fallen darüber hinaus noch
folgende Aufgaben und Funktionen zu:
— Beratung und Unterstützung von gerichtlich bestell-
ten Betreuern, Betroffenen und Angehörigen
— Aufklärung und Beratung zu Vorsorgevollmachten,
Betreuungs- und Patientenverfügungen
— Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern und För-
derung gemeinnütziger Organisationen
— Bereitstellung eines ausreichenden Einführungs- und
Fortbildungsangebotes für Betreuer
— Beratung über Fragen von Beglaubigungen für
Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen
— Führung von Betreuungen im Bedarfsfall
— Unterstützung für das Betreuungsgericht durch
Sachverhaltsermittlungen
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket betrifft den Perso-
nenkreis der Kinder, Jugendlichen und z. T. auch der
jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, die bzw. deren Eltern
Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzulage oder Hilfe
zum Lebensunterhalt beziehen.
Es umfasst Leistungen für den persönlichen Schul-
bedarf, für ein- und mehrtägige Veranstaltungen von
Schule und Kita, für das gemeinsame Mittagessen in
Schule, Kita und Hort, für Lernförderung, wenn das
Lernziel nicht zu erreichen oder die Versetzung gefähr-
det ist, für das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
sowie für die Schülerbeförderung (ab der 11. Klasse).
Die Leistungen werden nur auf vorherigen Antrag
gewährt. Einzige Ausnahme ist die Beihilfe zum
Schulbedarf für die laufenden Bezieher von ALG II und
Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie wird automatisch in
den Monaten August und Februar mit ausbezahlt. Mit
Ausnahme des Schulbedarfs werden die Hilfen grund-
sätzlich nicht als Geld-, sondern nur als Sachleistung
bewilligt.