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Denkmalpflege / Stadtsanierung und -entwicklung / Dorferneuerung
ökonomische und soziale Stärkung der Zentren des
städtischen und ländlichen Raumes. An Finanz-
hilfen flossen im Zeitraum von 1995 bis heute rund
21,4 Mio.
E
in den Landkreis Main-Spessart, davon
allein 6,4 Mio.
E
seit 2008.
Dorferneuerung
Der tiefgreifende, wirtschaftliche, gesellschaftliche
und strukturelle Wandel der letzten Jahrzehnte hat
auch die Dörfer unseres Landkreises unübersehbar
verändert. Ausgelöst durch die Industrialisierung
und Technisierung, den Rückzug der Landwirt-
schaft und den Wandel in der Berufs- und Arbeits-
struktur sowie die Wiederentdeckung des ländli-
chen Raumes für das Wohnen, drohen viele Dörfer
ihre Eigenart zu verlieren.
Neubauten und Modernisierungen mit industriell
vorgefertigten Materialien nivellieren die regional
bedingten Unterschiede der ursprünglichen Gebäu-
destruktur. Vielfach stehen alte Gebäude leer, blei-
ben ungenutzt und verfallen. So entstehen in der
gewachsenen Siedlung Baulücken, die nicht mehr
ohne Weiteres geschlossen werden können. Waren
früher Wohnen, Arbeiten und Freizeit im Dorf eng
miteinander verknüpft, so sind diese Funktionen
heute weitgehend voneinander getrennt. Vielfach
haben sich Dörfer zu überwiegenden Schlafstätten
für die Arbeitsplatzzentren entwickelt.
Die Zunahme des Straßenverkehrs bewirkt weitere
nachteilige Änderungen des Ortsbildes. Überdi-
mensionierte Durchgangsstraßen zerschneiden die
Ortschaften. Dorfplätze und dörfliche Freiräume
dienen nicht mehr der Begegnung der Bewohner,
sondern werden als Abstellraum für Autos und
landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt. Kann auch
die geschilderte Entwicklung im Wesentlichen
nicht mehr rückgängig gemacht werden, ist doch
die Wahrung der wertvollen noch vorhandenen
Strukturen und eine behutsame Anpassung an die
Gegebenheiten und Erfordernisse der heutigen
Zeit eine gesellschaftlich bedeutende Aufgabe für
die Dorferneuerung. Diese ist in erster Linie von
den Gemeinden und ihren Bewohnern zu bewälti-
gen. Das Bayerische Dorferneuerungsprogramm
bietet dazu die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe.
Ziel des Bayer. Dorferneuerungsprogramms ist
es, die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse im
ländlichen Raum zu verbessern, den eigenständi-
gen Charakter der Dörfer zu erhalten, die Dörfer
den künftigen Anforderungen anzupassen und
den heimatlichen Lebensraum der Bewohner zu
stärken. Die Dorferneuerung stellt ein mit der
Städtebauförderung vergleichbares Programm auf
der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes dar,
ist allerdings auf Ortsteile bis zu 2.000 Einwohner
beschränkt.
Derzeit führen elf Gemeinden im Landkreis
Main-Spessart 14 Dorferneuerungsverfahren,
und vier auch mit Flurneuordnung durch. Bis 2011
führte das Programm im Landkreis zu Gesamt-
investitionen in Höhe von 56,9 Mio.
E
. Der Anteil
der staatlichen Zuschüsse und EU-Mittel belief sich
auf 26,5 Mio.
E
.
Stadtsanierung
Die Städte und größeren Gemeinden im Landkreis
Main-Spessart können für sich in Anspruch neh-
men, auf dem Gebiet der Stadtsanierung zu den
Ersten zu zählen, die sich dieser anspruchsvollen
Aufgabe stellten und auch bereits überdurch-
schnittliche Erfolge vorweisen können. Besonders
augenfällig sind die weitgehend sanierten Stadt-
und Ortskerne von Arnstein bis Markheidenfeld.
Ruft man sich einen Gang beispielsweise durch
die Altstadt von Karlstadt vor über 25 Jahren
in Erinnerung, lässt sich die Fülle der positiven
Veränderungen im heutigen Stadtbild und der
damit verbundene Zuwachs an Lebensqualität
erst richtig ermessen. War das Straßenbild früher
eindeutig von der verkehrlichen Nutzung bestimmt,
so spielt heute wieder der Mensch als Bewohner
und Besucher die zentrale Rolle. Die verkehrsfreien
bzw. verkehrsberuhigten Straßen und Gassen mit
der vielfältigen gastronomischen und gewerblichen
Nutzung der weitgehend sanierten Baudenkmä-
ler vermitteln ein besonders für den Tourismus
überaus einladendes Flair. Vor allem die Nutzung
des öffentlichen Raumes für Straßencafés, Frei-
schankflächen, Wochenmärkte, Feste, aber auch
die Einrichtung idyllischer Ruhezonen lassen im
Sommer ein nahezu mediterranes Stimmungsbild
aufkommen.
Die städtebauliche Sanierung und Entwicklung
ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches
Gegenstand der Städtebauförderung, die jedoch
keineswegs auf die Städte beschränkt ist, sondern
auch städtebauliche Maßnahmen in Märkten und
Dörfern rechtlich, organisatorisch, fachlich und
finanziell unterstützt. Städtebauliche Sanierungs-
maßnahmen dienen der Behebung entsprechender
Missstände vorrangig in den historischen Altstäd-
ten und Ortskernen. Priorität genießen dabei die
Schaffung und Erhaltung von Wohnraum sowie die
Die imposante
Pforte des Klosters
Triefenstein