

63
Der Landkreis und seine Kommunen
Als einzige Kommune im Landkreis ergaben sich
für die Stadt Rieneck keinerlei Veränderungen.
Auf ungewöhnliche Weise kam es zur Bildung der
Verwaltungsgemeinschaft Partenstein. Die heutige
Mitgliedsgemeinde Neuhütten sollte ebenso wie
deren Nachbargemeinde Wiesthal der Verwaltungs-
gemeinschaft Lohr zugeordnet werden, für Parten-
stein waren – ebenso wie für die Stadt Rieneck –
keine Veränderungen vorgesehen. Die Gemeinde
Neuhütten wollte allerdings mit der nahe gelege-
nen Gemeinde Heigenbrücken im Nachbarlandkreis
Aschaffenburg eine Verwaltungsgemeinschaft
eingehen und beschritt den Rechtsweg. Durch
Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes wurde
die Zuordnung der Gemeinde Neuhütten zur Ver-
waltungsgemeinschaft Lohr für nicht sachgerecht
erklärt und die Bildung einer Verwaltungsgemein-
schaft mit Sitz in Partenstein unter Beteiligung der
Gemeinden Neuhütten und Wiesthal für gutgehei-
ßen. Durch Rechtsverordnung der Regierung von
Unterfranken kam es dann anschließend rasch zur
Bildung dieser Verwaltungsgemeinschaft.
Insgesamt betrachtet wurde die Gemeinde-
und Verwaltungsneugliederung im Landkreis
Main-Spessart behutsam und maßvoll angegangen
und durchgeführt. Vor allem wurde bewusst darauf
verzichtet, durch zu weit gehende Eingemein-
dungen oder Gemeindezusammenschlüsse „neue
Gemeinden“ zu schaffen, die im Hinblick auf die
gewachsenen nachbarschaftlichen Beziehungen
und auch in räumlicher Hinsicht problematisch
gewesen wären. In wenigen Einzelfällen konnte
allerdings aus zwingenden Gründen nicht auf
Entscheidungen verzichtet werden, die von der
früheren Gemeinde bzw. deren Bevölkerung nicht
gewollt waren.
A
uch im Landkreis Main-Spessart hat die
am 01.05.1978 abgeschlossene Gemeinde-
gebietsreform in Bayern zu umfassenden
Veränderungen geführt. So gab es Ende 1970
auf der Fläche des heutigen Landkreises noch
120 selbstständige Städte, Märkte und Gemeinden.
Nach Abschluss der Gemeindegebietsreform redu-
zierte sich diese Zahl auf 40 Kommunen. 31 dieser
Gemeinden gehören den sieben Verwaltungs-
gemeinschaften an, neun haben eine eigene Ver-
waltung (Einheitsgemeinden). Im Einzelnen stellt
sich dies wie folgt dar:
Einheitsgemeinden
Stadt Arnstein, Gemeinde Eußenheim, Markt
Frammersbach, Stadt Gemünden a.Main, Kreisstadt
Karlstadt, Stadt Lohr a.Main, Stadt Marktheiden-
feld, Stadt Rieneck, Markt Triefenstein
Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn
Gemeinde Aura i.Sinngrund, Gemeinde Fellen,
Markt Burgsinn, Gemeinde Mittelsinn, Markt
Obersinn
Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main
Gemeinde Gössenheim, Gemeinde Gräfendorf,
Gemeinde Karsbach
Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim
Gemeinde Hasloch, Markt Kreuzwertheim,
Gemeinde Schollbrunn
Verwaltungsgemeinschaft Lohr
Gemeinde Neuendorf, Gemeinde Neustadt a.Main,
Gemeinde Rechtenbach, Gemeinde Steinfeld
Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld
Gemeinde Birkenfeld, Gemeinde Bischbrunn,
Gemeinde Erlenbach b. Marktheidenfeld, Gemeinde
Esselbach, Gemeinde Hafenlohr, Markt Karbach,
Gemeinde Roden, Stadt Rothenfels, Gemeinde
Urspringen
Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Gemeinde Neuhütten, Gemeinde Partenstein,
Gemeinde Wiesthal
Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Gemeinde Himmelstadt, Gemeinde Retzstadt,
Markt Thüngen, Markt Zellingen
Der Landkreis
und seine
Kommunen
Die gemeindliche Verwaltungsgliederung