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Häufig gestellte Fragen rund um eine Biosphärenregion im Spessart

Welche Konsequenzen eine Biosphärenregion für das Leben der Menschen nach sich ziehen würde.

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Häufig gestellte Fragen rund um eine Biosphärenregion im Spessart

Welche Konsequenzen eine Biosphärenregion für das Leben der Menschen nach sich ziehen würde.

Ist Radfahren und Wandern wie bisher erlaubt?

Natürlich darf man auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen mit dem Fahrrad fahren, auch in der Kernzone. Da das Fahren quer durch die freie Natur bereits jetzt nicht erlaubt ist, ergeben sich somit keine Einschränkungen für Radfahrer.

Für Wanderer sieht es dagegen ein bisschen anders aus, da sie vom Gesetz her grundsätzlich nicht auf Wege beschränkt sind. Dieses Recht kann jedoch unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. So ist in ausgewiesenen Naturschutzgebieten im Spessart bereits jetzt schon ein Wegegebot zu beachten. Mit einem ähnlichen Gebot ist in der geplanten Kernzone zu rechnen. Im umfangreichen und gut markierten Wanderwegenetz ist und bleibt jedoch das Wandern auch in der Kernzone erlaubt und erwünscht.

Ist Imkern in einer Biosphärenregion möglich?

In der Pflege- und Entwicklungszone einer Biosphärenregion (97 Prozent der Fläche) ist die Imkerei wie bisher erlaubt und vor allem auf Streuobstwiesen und in anderen Kulturlandschaften gerne gesehen. In der Kernzone ist zum Schutz seltener und bedrohter Insektenarten, wie Schmetterlingen und Wildbienen, das Imkern nur in Ausnahmefällen erlaubt, da die Bienenvölker eine zu starke Nahrungskonkurrenz für die bedrohten Arten darstellen würden.

Gibt es Einschränkungen für bestehende landwirtschaftliche Flächen?

Nein. Eine Biosphärenregion wird für die Landwirtschaft keine weiteren Einschränkungen mit sich bringen.

Ist die Jagd in einer möglichen Biosphärenregion Spessart erlaubt?

Ja. Selbst in der Kernzone ist das Jagen als sogenanntes Wildtiermanagement zur Vermeidung von Wildschäden und für standortangepasste Wildbestände zulässig.

Ist die Ausübung der Holzrechte mit den Regelungen einer möglichen Biosphärenregion Spessart vereinbar?

In einer möglichen Biosphärenregion bleiben die auf den Staatswaldflächen geltenden Spessartforstrechte sowie alle weiteren Spessartrechte als bedeutsames regionales Kulturgut bestehen. Die an einen vorangegangenen Hieb gebundenen Oberholzrechte sind aufgrund des Prozessschutzes in der Kernzone in die Pflege- und Entwicklungszone zu verlegen. Wie bislang auch sorgen die Bayerischen Staatsforsten weiterhin für ein ortsnahes und ausreichendes Brennholzangebot zum Eigenverbrauch.

In Naturschutzgebieten gilt ein Wegegebot für Wanderer. Dasselbe würde in der künftigen Kernzone der Biosphärenregion gelten.

Ist das Sammeln von Beeren und Pilzen erlaubt?

In der Pflege- und Entwicklungszone ja, wobei in Bayern Pilze und Beeren in der Regel ohnehin nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Verboten ist bereits jetzt das Sammeln von Pflanzen und Pilzen in den meisten Naturschutzgebieten. Gleiches gilt dann künftig in der Kernzone einer möglichen Biosphären- region Spessart, die drei Prozent der Gesamtfläche bilden würde.

Kann es Windenergie in einer Biosphärenregion geben?

Ja. Der effektive Umgang mit und die Einsparung von Energie sind wichtige Kernanliegen einer Biosphärenregion. Durch neue gesetzliche Vorgaben des Bundes ist auch die Spessart-Region angewiesen, vermehrt Flächen für die Windenergie auszuweisen. Dabei ist die Standorteignung abhängig von einer Vielzahl von Kriterien und gesetzlichen Vorgaben, die vorsorglich genau geprüft werden müssen. Von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist die als Naturschutzgebiet auszuweisende Kernzone einer Biosphärenregion.

Gibt es zusätzliche Einschränkungen im täglichen Leben?

Lediglich in den Kernzonenflächen, die bislang noch nicht den Status eines Naturschutzgebiets mit Prozessschutz haben (siehe auch Pilzesammeln und Wandern). In den restlichen 97 Prozent der möglichen Biosphärenregion wird es dagegen zu keinerlei Einschränkungen im Alltag kommen.

Schränkt eine Biosphärenregion die Trinkwasserversorgung ein?

In der gesamten Biosphärenregion dürfen bestehende Trinkwasseranlagen weiter erhalten und genutzt werden. Selbst in der Kernzone werden Brunnen (falls überhaupt vorhanden) und Probebohrungen zugelassen werden, wenn diese für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung an dieser Stelle notwendig sind. Somit steht auch hier der Ausgleich von Interessen zwischen Mensch und Natur im Vordergrund.

Welche Rolle spielt die UNESCO in einer Biosphärenregion?

Die UNESCO entscheidet lediglich darüber, ob für die Verleihung der Zertifizierung die Anforderungen erfüllt sind. Dies wird alle zehn Jahre bei der Evaluierung überprüft. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Einflussmöglichkeiten durch die UNESCO – weder über die Entwicklung und Finanzierung einer Biosphärenregion noch über die Kommunen vor Ort.

Wie wird eine Biosphärenregion finanziert?

Sowohl ein Biosphären-Managementzentrum, also ihre Verwaltung, als auch das dafür zuständige Personal wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats finanziert, während auf den Landkreis Main-Spessart und die Kommunen keine zusätzlichen Kosten zukommen. Je nach Ausgestaltung sind auch andere staatliche Fördermittel denkbar, zum Beispiel für ein Besucherzentrum. Eine größere Biosphärenregion könnte insgesamt durchaus mehr als 20 neue Arbeitsplätze für Ranger, Verwaltungsfachangestellte etc. schaffen.

Schränkt eine Biosphärenregion die Kommunen in ihrer Bauleitplanung ein?

Es kommen keine zusätzlichen Einschränkungen auf die Kommunen zu, da (potenzielle) Siedlungsflächen ohnehin nicht als Kernzonenflächen in Betracht gezogen werden. Außerdem hat die Biosphärenregion keine hoheitlichen Zuständigkeiten und kann damit nicht in die Selbstverwaltung der Kommunen eingreifen.

Gibt es für Biosphärenregionen in Bayern eine Verordnung?

Nein. Eine Biosphärenregion in Bayern stellt kein neues Schutzgebiet dar, sondern besteht aus den genannten, meist bereits bestehenden Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete und „Natura 2000“-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete). Lediglich die Kernzonen würden als neue Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Die Anerkennung durch die UNESCO ist dabei als Verleihung des Qualitätssiegels „Biosphärenregion“ zu verstehen, ähnlich wie bei einem Gebäude, das den Status eines UNESCO-Welterbes verliehen bekommt.

Kann Grundbesitz enteignet werden, wenn Flächen in den Kern- oder Pflegezonen liegen würden?

Nein. Niemand wird gezwungen, eigene Flächen aus dem Grundbesitz für die Kernzone abzutreten. Für die freiwillige Zurverfügungstellung von Flächen in einer Kernzone wird es ein entsprechendes staatliches Ausgleichsmodell geben.

Fotos: Holger Leue, Adobe Stock

Weitere Infos über Besonderheiten der Holzrechte im Spessart:

biosphaere-spessart.de

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