8 VORSORGE UND TODESFALL 93 9.6 Bestattung Die verstorbene Person muss spätestens nach 36 Stunden in die Leichenhalle überführt werden. Die Bestattung kann frühestens nach 48 Stunden und spätestens nach 96 Stunden am Wohn- oder Sterbeort erfolgen. Ausnahmen müssen beantragt werden. Möglich sind Erd- oder Feuerbestattung, Einzel oder Doppelgrab sowie unterschiedliche Arten von Urnengräbern. Die Kosten richten sich nach der Bestattungs- und Grabart und der Nutzungsdauer. Zur Übernahme der Kosten sind verpflichtet die Erben, der überlebende Ehegatte, die als unterhaltspflichtig in Betracht kommenden Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder). Eigene Produktion seit 70 Jahren wir haben für jeden den passenden Stein . Ob Grabstein oder Küchenplatte-
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