Seniorenwegweiser für den Landkreis Main-Spessart 2024

9 VORSORGE UND TODESFALL 89 Tipp! Im Buchhandel ist die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und Verbraucherschutz „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ für 7,90 Euro erhältlich (ISBN 978-3-406-79609-8). Diese enthält Mustervordrucke für die drei nebenstehenden Vorsorgemöglichkeiten. regelt werden, wie zum Beispiel Finanzen, Pflegewahl oder andere Rechtsgeschäfte. In diesem Fall können auch Familienangehörige nicht für Sie entscheiden. Vorsorgende Verfügungen wie etwa eine Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügungen können dabei helfen. Vorsorgevollmacht Der Sinn dieser Vorsorgevollmacht besteht darin, in Zeiten geistiger Frische für den Fall einer alters- oder unfallbedingten Gebrechlichkeit durch die Bevollmächtigung einer oder mehrerer Personen, den Eintritt einer gerichtlichen Betreuung zu verhindern. Der Bevollmächtigte handelt im Interesse des Vollmachtgebers in einem zuvor festgelegten Aufgabenbereich (z.B. in gesundheitlichen, finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten). Wollen Sie die Person Ihres Vertrauen mit der Wahrnehmung Ihrer Bankangelegenheiten bevollmächtigen, ist es ratsam im Vorfeld abzuklären, ob eventuell eigene Bankvollmachten benötigt werden. Seit dem 01.01.2023 ist Ihr Ehegatte gesetzlich dazu befugt, Sie für die Dauer von sechs Monaten in bestimmten Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu vertreten, wenn Sie diese aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit rechtlich selbst nicht besorgen können. Patientenverfügung Hierdurch kann im voraus für den Fall der Einwilligungs- und Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf eine ärztliche Behandlung genommen werden. Eine Patientenverfügung ist rechtlich dann verbindlich, wenn durch sie der Wille des Patienten bezüglich einer ärztlichen Maßnahme eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Der Arzt hat eine derart verbindliche Patientenverfügung zu beachten. Es sollten alle medizinischen Maßnahmen aufgezählt werden, die später einmal durchgeführt oder auch nicht durchgeführt werden sollen. Betreuungsverfügung Für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, können Sie bereits im Vorfeld Ihre Vorschläge zur Auswahl der Person Ihres rechtlichen Betreuers niederlegen. In einer solchen Betreuungsverfügung können sie auch festlegen, wer nicht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll und welche Wünsche Sie zur Wahrnehmung der Betreuung haben. Eine solche Willenser-

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