9.1 Rechtliche Betreuung Für Menschen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre finanziellen, gesundheitlichen oder sonstige Angelegenheiten nicht regeln können, wird auf Antrag oder von Amts wegen durch das Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bzw. Betreuerin bestellt. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, wie z. B. Regelung der Vermögensangelegenheiten, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Rechts- und Behördenangelegenheiten, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post. 88 9.2 Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Notfallmappe Rechtzeitig Vorsorge treffen: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können unerwartet eintreffen und dazu führen, dass Sie plötzlich hilfsbedürftig sind, nicht mehr selbst entscheiden können und auf die Fürsorge anderer angewiesen sind. Viele Angelegenheiten müssen ge9 VORSORGE UND TODESFALL
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