8 FINANZIELLE HILFEN 8.4 Wohngeld Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss des Staates für Mieter oder Eigentümer eines Hauses oder Wohnung, wenn diese ein zu geringes Einkommen haben. Die Höhe des Wohngeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens sowie die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Der Antrag kann über die zuständige Gemeindeverwaltung beim Landratsamt Main-Spessart, Soziale Angelegenheiten, Wohngeld gestellt werden. 8.5 Sonstige Hilfen Rundfunkbeitragsbefreiung Bürgergeldempfänger, Sozialhilfeempfänger und Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ zahlen nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag. Auskünfte erhalten Sie hier: 87 Landratsamt Main-Spessart Wohngeldstelle Marktplatz 8 97753 Karlstadt Telefon 0 93 53/7 93-0 wohngeld@Lramsp.de www.main-spessart.de ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Telefon 0 18 06/99 95 55 10 www.rundfunkbeitrag.de SPRECHZEITEN Mo – Fr 7.00 – 19.00 Uhr Sonstige Hilfen Kleine einmalige Unterstützungen sind in finanziellen Notlagen von Vereinen, Stiftungen oder Fonds möglich. Fragen Sie dazu in Ihren örtlichen Beratungsstellen nach.
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