8.3 Grundsicherung im Alter Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe. Ziel der Grundsicherung ist es, die Leistungsberechtigten in die Lage zu versetzen, ihren notwendigen Lebensunterhalt beschaffen zu können, soweit sie selbst dazu aus ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen nicht in der Lage sind. Der Bedarf wird in jedem einzelnen Fall ermittelt und der Anspruch errechnet. Grundsicherungsanträge können über die zuständige Gemeindeverwaltung beim Landratsamt MainSpessart, Soziale Angelegenheiten gestellt werden. Landratsamt Main-Spessart Soziale Angelegenheiten und Senioren Marktplatz 8 97753 Karlstadt Telefon 0 93 53/7 93-0 sozialamt@Lramsp.de www.main-spessart.de 86 FINANZIELLE HILFEN 8 Landratsamt Main-Spessart Marktplatz 8 97753 Karlstadt Telefon 0 93 53/7 93-0 sozialamt@Lramsp.de www.main-spessart.de Bezirk Unterfranken Sozialverwaltung John-Skilton-Straße 9 97074 Würzburg Telefon 09 31/79 59-0 bezirksverwaltung@ bezirk-unterfranken.de www.bezirk-unterfranken.de In Ausnahmefällen kann ein Anspruch beim örtlichen Sozialamt bestehen, wenn der Bezirk nicht zuständig ist. Sozialhilfe für die vollstationäre Pflege und ambulante Pflege zu Hause Reichen die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und die Eigenmittel für die Pflegeversorgung eines Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim oder zu Hause nicht aus, kann Hilfe zur Pflege gewährt werden. Hierbei handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe, die einkommens- und vermögensabhängig ist.
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