8 FINANZIELLE HILFEN 85 Verhinderungspflege Wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer häuslichen Ersatzpflegekraft für max. sechs Wochen und höchstens 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vorher bereits sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde und bisher Pflegegeld bezogen hat. Die Verhinderungspflege kann von Angehörigen, Bekannten, Nachbarn oder von einem Pflegedienst erbracht werden. Außerdem können bis zu 50% der Leistungen der Kurzzeitpflege (806 Euro) übertragen werden. Der in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird entsprechend angerechnet. Ab 01.06.25 beträgt der Anspruch auf Verhinderungspflege 8 Wochen. Die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem Jahresbetrag von max. 3.539 Euro zusammengefasst. Bayerisches Landespflegegeld Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern in Höhe von 1000 Euro pro Jahr an Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder darüber. Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Sozialverwaltung des Landratsamtes oder hier: • Sanitätshaus • Orthopädietechnik • Rehatechnik • Homecare Bader Orthopädie GmbH Sanitätshaus Unser Fachpersonal berät sie gerne. Lieferant aller Kassen Bader Orthopädie GmbH Sanitätshaus Obertorstraße 31 97737 Gemünden am Main Telefon 0 93 51/41 88 info@reha-bader.de www.reha-bader.de Bayerische Staatsregierung Telefon 0 89/1 22 22 13 www.landespflegegeld.bayern.de Vollstationäre Pflege Im Pflegeheim beteiligen sich die Pflegekassen an den pflegebedingten Aufwendungen mit einer Pauschale. Der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige trägt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und evtl. Zusatzleistungen selbst. Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Zuschlag, der mit zunehmender Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege sinkt im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Zu Fragen in Ihrem individuellen Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse.
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