84 FINANZIELLE HILFEN 8 Entlastungsangebote wie z. B. Betreuungsgruppen für Demenzkranke. Dieser Betrag wird nicht ausbezahlt. Diese Leistungen können nur von anerkannten Diensten für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote abgerechnet werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in die Folgemonate bzw. am Jahresende in das darauffolgende Kalenderhalbjahr (bis 30. Juni) übertragen werden. Ambulant betreute Wohngruppen Pflegebedürftige die in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen, mit dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben und die u. a. von einer kompetenten Pflegekraft versorgt werden, haben grundsätzlich Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag von monatlich 214 Euro. Darüber hinaus ist ein Initiativprogramm zur Förderung von einmalig 2.500 Euro pro Person (max. 10.000 Euro je Wohngruppe) bei Neugründung vorgesehen. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Kann die häusliche Pflege nicht in vollem Umfang sichergestellt werden, weil z.B. die Pflegeperson berufstätig ist, haben Pflegebedürftige auch Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Die teilstationäre Pflege kann zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld oder der Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege kommt meist nach einer stationären Krankenhausbehandlung in Betracht, wenn die Pflegeperson die Pflege nicht sofort übernehmen kann oder für Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder sonstigen Verhinderung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für alle Pflegegrade bis max. 1.774 Euro und für höchstens acht Wochen. Die Leistungen der Verhinderungspflege können übertragen werden, wenn sie noch nicht in Anspruch genommen wurden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Pflegebedürftige selbst. Dieser Eigenanteil kann jedoch über die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden. Das Pflegegeld wird bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in Höhe von 50% weitergezahlt.
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