Seniorenwegweiser für den Landkreis Main-Spessart 2024

8 FINANZIELLE HILFEN 83 selbst beschafft wird. Der Anspruch auf Pflegegeld beträgt monatlich: siehe Tabelle. Pflegesachleistungen Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst; diese rechnen ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Der Anspruch auf Pflegesachleistungen beträgt monatlich: siehe Tabelle. Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Zusätzlich ist es möglich, bis zu 40% des Sachleistungshöchstbetrages als Entlastungsbetrag einzusetzen. Pflegehilfsmittel Zur Erleichterung der häuslichen Pflege können geeignete Pflegehilfsmittel und technische Hilfen notwendig werden. Die zuständigen Pflegekassen übernehmen monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. (z.B. Unterlagen, Handschuhe usw.). Viele Hilfsmittel können auch ohne Pflegeeinstufung durch die Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden (z. B. Rollator, Toilettensitzerhöhung, Badewannenlifter, Toilettenstuhl). Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Aufrichthilfe, Hausnotruf) werden dem Pflegebedürftigen auf Antrag teilweise leihweise überlassen. Bei einer dauernden Überlassung eines Pflegehilfsmittels ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 %, jedoch höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel vom Pflegebedürftigen zu tragen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Hierzu leistet die Pflegeversicherung Zuschüsse. Entlastungsbetrag Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dazu zählen auch

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