1 2 3 4 5 Pflegegrade 82 FINANZIELLE HILFEN 8 Aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Minuten spielen in der neuen Begutachtung und damit für die Einstufung keine Rolle mehr. Änderungen für Pflegepersonen Die Pflegeversicherung entrichtet für einen deutlich größeren Personenkreis Rentenbeiträge. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang die Pflege erbracht wird und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Im Ergebnis werden mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge erhalten als bisher. Außerdem wird der Schutz im Bereich der Arbeitslosenversicherung deutlich erweitert. Dabei wird auch hier Schutz für Pflegepersonen gewährt, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pflegen. Pflegegeld Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Bekannten aber auch Nachbarn zu Hause gepflegt werden, können Pflegegeld beantragen. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfe 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Geldleistung ambulant bis 31.12.24 Sachleistung ambulant bis 31.12.24 Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)* Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (monatlich) Verhinderungspflege (bis max. 6 Wochen/Jahr) Kurzzeitpflege (bis max. 8 Wochen/Jahr) Hilfsmittel (zum Verbrauch) Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Vollstationäre Pflege (monatlich) Kombination möglich Hauptleistungsbeträge in den Pflegegraden (in Euro) monatlich 332 573 765 947 125 125 125 125 125 761 1.432 1.778 2.200 689 1.298 1.612 1.995 1.612 1.612 1.612 1.612 125 770 1.262 1.775 2.005 * Geldbetrag zur Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen 1.774 1.774 1.774 1.774 bis zu 40 Euro bis zu 4.000 Euro je Maßnahme ab 01.01.25 347 598 798 989 ab 01.01.25 795 1.496 1.858 2.299
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