52 ÄLTERE MENSCHEN MIT EINER BEHINDERUNG 5 Digitaler Wegweiser für ein barrierefreies Leben Die Internetplattform gibt Auskunft über die barrierefreien Nutzungsmöglichkeiten von öffentlich zugänglichen Gebäuden gibt. Damit können Menschen mit Behinderung einen Überblick über die für sie selbständig erreichbaren Gebäude und Einrichtungen im Landkreis erhalten. Aufgeführt sind Gebäude und Plätze aus vielen Lebensbereichen – bis zu Gastronomie und Übernachtung. Er gibt die Situation vor Ort detailliert wieder, so dass Besucher sich ein Bild machen können in wie weit Sie die Räumlichkeiten selbständig nutzen können. Digitaler Wegweiser für ein barrierefreies Leben spessartundmain.huerdenlos.de Schwerhörigkeit bei Veranstaltungen Der Landkreis Main-Spessart hat eine mobile induktive Phonak-Höranlage erworben. Diese kann für Schwerhörige eine wichtige Hilfestellung sein. Schlechte Raumakustik, Nebengeräusche und die Entfernung zum Sprecher führen dazu, dass das gesprochene Wort nicht verstanden wird. Hörsysteme verstärken nicht nur Sprache, sondern auch Hall- und Störgeräusche, wodurch das Verstehen massiv behindert werden kann. Höranlagen hingegen ermöglichen drahtlosen Empfang entweder direkt im Hörgerät, im Cochlea-Implantat oder im Kopfhörer- und das ohne Störgeräusche. So könne auch der Guthörende von dieser Technik, der Verbesserung der Raumakustik, profitieren. Die Anlage ist auf 10 Tipp! Internet in Leichter Sprache Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Landratsamt in Leichter Sprache. leichte-sprache.main-spessart.de Tipp! Buchen können Sie die Anlage online oder wenden Sie sich an die Behindertenbeauftragte (siehe Seite 46). www.main-spessart.de Telefonentgelte Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ oder einen gültigen Bescheid über die Befreiung von Rundfunkgebühren besitzt, kann bei der Deutschen Telekom einen verbilligten TelefonNeuanschluss sowie eine verbilligte monatliche Grundgebühr beantragen. Weitere Auskünfte erteilt der örtliche T-Punkt. Personen ausgelegt und kann variabel genutzt werden. Der Verleih wird durch einen Leihvertrag zwischen dem Landkreis Main-Spessart und dem Leihnehmer (Veranstalter) festgehalten. Der Leihnehmer erhält eine Einweisung und Gebrauchsanleitung zur Anlage. Sie ist leicht zu bedienen und bedarf keines großen technischen Verständnisses.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2NjE2