50 ÄLTERE MENSCHEN MIT EINER BEHINDERUNG 5 Zentrum Bayern Familie und Soziales Georg-Eydel-Straße 13 97082 Würzburg Telefon 09 31/41 07-01 www.zbfs.bayern.de Fahrpreis- und Verkehrsvergünstigung Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, BI oder GI können eine Wertmarke mit Gültigkeit von einem Jahr erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen (wie z.B. Sozialhilfeempfänger) kann die Wertmarke auf Antrag erworben werden. Rundfunkgebühren Voraussetzung für die Befreiung von den Rundfunkgebühren haben folgende Personen: Empfänger von Blindenhilfe, Blindenhilfe Blinden ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zu gewähren, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Bay. Blindengeld) erhalten. Bezirk Unterfranken Silcherstraße 5 97074 Würzburg Telefon 09 31/79 59 12 43 (A-N) Telefon 09 31/79 59 12 45 (O-Z) www.bezirk-unterfranken.de Blindengeld In Bayern werden blinde Menschen durch ein Blindengeld unterstützt. Diese haben einen hohen Aufwand für Hilfs- und Pflegeleistungen durch dritte Personen oder die Anschaffung von blindengerechten Hilfsmitteln. Zum Ausgleich dieser blindheitsbedingten Mehraufwendungen dient das Blindengeld, das keine Pflegebedürftigkeit voraussetzt und einkommensunabhängig gezahlt wird. Zentrum Bayern Familie u. Soziales Servicezentrum Würzburg Georg-Eydel-Straße 13 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 5309, 97003 Würzburg) Telefon 0931/4107-243 (A-K) Telefon 0931/4107-226 (L-S) Telefon 0931/4107-236 (T-Z) zbfs.bayern.de
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