Seniorenwegweiser für den Landkreis Main-Spessart 2024

5 ÄLTERE MENSCHEN MIT EINER BEHINDERUNG 49 Treffen, Veranstaltungen sowie Tagesausflüge für Teilnehmer aus den Bereichen Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart an. Die bei allen Angeboten eingesetzten Spezialfahrzeuge bieten die Möglichkeit, Personen im Rollstuhl sitzend zu befördern. Die Angebote werden so organisiert, dass die Ausflugsziele barrierefrei zugänglich sind, behindertengerechte Toiletten zur Verfügung stehen und Unterstützung durch ein ehrenamtliches Helferteam gewährleistet ist. Arbeiter-Samariter-Bund Mittlerer Greinbergweg 2 97076 Würzburg Telefon 09 31/2 50 77-48 robert.krafft@asb-wuerzburg.de www.asb-wuerzburg.de Behindertenfahrdienste Die Beförderung durch den Behindertenfahrdienst ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung soll die Begegnung mit nicht behinderten Menschen und auch der Besuch von geselligen und kulturellen Veranstaltungen ermöglicht werden. Dafür können Menschen mit Behinderung unter bestimmten Bezirk Unterfranken Telefon 09 34/79 59 0 bezirksverwaltung @bezirk-unterfranken.de Behinderten-Parkplatz und andere Parkerleichterungen Ein Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht dazu einen Behindertenparkplatz zu nutzen. Hierzu muss ein Antrag bei Vorlage von bestimmten Merkzeichen und gesundheitlichen Einschränkungen bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Je nach Art der Behinderung können Menschen mit Behinderung verschiedene Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Nähe InforEuro-WC-Schlüssel Dieses europaweite Schließsystem verschafft körperlich beeinträchtigten Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder Merkzeichen im Ausweis kostenlos Zugang zu barrierefreien sanitären Anlagen (z.B. Autobahn-/Bahnhofstoiletten, öffentliche WCs, Museen, Behörden). Kosten: 23 Euro plus Versandkosten CBF Darmstadt e.V. Pallaswiesenstraße 123a 64293 Darmstadt Telefon 0 61 51/8 12 20 Voraussetzungen einen Behindertenfahrdienst nutzen. Der Bezirk Unterfranken entscheidet über den Antrag. Im Bedarfsfall erstellt er einen Kostenübernahmebescheid mit der Zahl der genehmigten Kilometer. Mit dem Bescheid werden ein Berechtigungsausweis und eine Liste mit den Anschriften und Telefonnummern der unterfränkischen Fahrdienste verschickt. Die gefahrenen Kilometer werden auf dem Ausweis bestätigt und direkt beim jeweiligem Fahrdienst abgerechnet. mationen können dem Wegweiser für Menschen mit Behinderung (vom ZBFS), bestellbar bei der Behindertenbeauftragten des Landkreises, entnommen werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2NjE2