Seniorenwegweiser für den Landkreis Main-Spessart 2024

2.2 Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung Zuschuss der Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden von der Pflegekasse bezuschusst, wenn diese Veränderungen die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro für die Gesamtmaßnahme. Der Zuschuss ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Informationen sind bei der zuständigen Pflegekasse erhältlich. Förderung nach dem Bayerischen Wohnbauförderprogramm Menschen mit einer Behinderung können bei Umbaumaßnahmen oder z.B. Einbau eines Treppenliftes ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro zins- und tilgungsfrei erhalten. Es wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0% einbehalten. Hierbei darf man eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Nach Einhaltung der Belegungsbindung von fünf Jahren wird die Darlehensschuld erlassen. Der Antrag ist vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt, bei Mietwohnraum bei der Regierung einzureichen. KfW-Förderprogramme Als größte deutsche Förderbank unterstützt die KfW alle, die Ihr Zuhause vorausschauend und komfortabel umbauen oder modernisieren wollen. Das Kredit-Förderprogramm 159 dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Es werden Maßnahmen mit einem Kredit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Ergänzungen mit anderen Programmen sind möglich z. B. Energieeffizient Sanieren. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. 18 WOHNEN IM ALTER 2 Tipp! Zuschuss der Pflegekasse (siehe auch unter 8.2 Finanzen) www.kfw.de KfW-Förderprogramme www.stmb.bayern.de Weitere Informationen

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