Hinweise: Querung einer übergeordneten Straße im Zuge einer Erschließungsstraße außerorts Zeichen 205 StVO Zeichen 306 StVO Zeichen 222-20 StVO Radverbindung im Verlauf einer ländlichen Erschließungsstraße Zeichen 260 StVO ggf. mit Zusatzeichen1026-36 ≥ 2,50 m ≥ 1,75 m 3,00 m (2,50 m) Zeichen 138 StVO (150 m - 200 m vor Querungsstelle) ≥ 2,50 m Niveaugleicher Übergang Aufmerksamkeitsfeld (Rillen) · Querungshilfe in Verbindung mit kurzem Linksabbiegefahrstreifen bei geringem Abbiegeverkehr. · siehe Abschnitt Einsatzgrenzen · Für den Kfz-Verkehr sollte eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h geprüft werden. · Die Verkehrsinsel am Beginn des Linksabbiegefahrstreifens kann überfahrbar ausgeführt werden. · Im Falle einer angeordneten Benutzungspflicht ist der gemeinsame Geh-/Radweg mit Zeichen 240 StVO zu versehen. · Wird auf dem begleitenden Weg der landwirtschaftliche Verkehr freigegeben, ist ein Nachweis der Schleppkurven für landwirtschaftliche Fahrzeuge erforderlich. Die genaue Position des Inselkopfes ist von der erforderlichen Schleppkurve abhängig. · Die Durchfahrtbreite für die Fahrbahn des Kfz-Verkehrs muss aus betrieblichen Gründen mind. 3,50 m bei einseitiger Bordführung und mind. 3,75 m bei beidseitiger Bordführung betragen. Dieses Maß kann reduziert werden, wenn keine betrieblichen Belange, z.B. des Winterdienstes entgegenstehen. Musterlösungen für Radverbindungen Musterblatt: QH-8 Stand: November 2020 · ERA (Ausgabe 2010), Kapitel 9.4.2 Regelungen: Anwendungsbereiche:
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