5 Informationsbroschüre: Zum Thema Biosphärenregion im Spessart? — Oktober 2023 Wie ist eine Biosphärenregion aufgebaut? Die unterschiedlichen Zielsetzungen spiegeln sich in der Zonierung von Biosphärenregionen wider. Sie gliedern sich in drei Zonen: Kernzone (mindestens 3 Prozent der Fläche): Diese dient dem Schutz von Biotopen, Arten und natürlichen Prozessen. Sie wird daher nicht bewirtschaftet. Rechtlich werden diese Flächen als Naturschutzgebiete gesichert. Zulässige Handlungen in den Kernzonen sowie Ausnahmen von dem Grundsatz des Prozessschutzes – zum Beispiel zeitlich befristete Waldumbaumaßnahmen – werden über die entsprechenden Verordnungen geregelt. Pflegezone (mindestens 10 Prozent der Fläche und zusammen mit der Kernzone mindestens 20 Prozent der Fläche): Als Übergangsbereich zwischen Entwicklungs- und Kernzone soll die Pflegezone Kernzonen umgeben, um so mögliche Einwirkungen auf sie abzupuffern. Hier steht die Erhaltung und Pflege von schutzwürdigen Ökosystemen im Vordergrund, die durch Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Dazu gehören zum Beispiel die Wiesentäler und Rodungsinseln im Spessart, Streuobstbestände oder wertvolle Eichenwälder. Alle bisherigen Nutzungen und Wirtschaftsformen sind weiterhin erlaubt. Einschränkungen der Bewirtschaftung gibt es somit durch eine Biosphärenregion nicht. Entwicklungszone (mindestens 50 Prozent der Fläche): Sie umfasst den Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum der Bevölkerung und stellt den wirtschaftenden Menschen in den Vordergrund. Ziel ist es, das Wirtschaften auf freiwilliger Basis in allen Bereichen nachhaltiger zu gestalten. Auch hier sind alle bisherigen Nutzungsformen erlaubt. In Abbildung 1 werden die drei Zonen einer Biosphärenregion symbolhaft dargestellt. Hierbei wird deutlich, dass die Kernzone, anders als bei einem Nationalpark, nicht aus einer zusammenhängenden Fläche bestehen muss, sondern über der Biosphärenregion Kernzone Pflegezone Entwicklungszone mindestens 3 Prozent mindestens 10 Prozent mindestens 50 Prozent zusammen mindestens 20 Prozent der Fläche verteilt liegen kann. Jede Teilfläche sollte allerdings mindestens 50 Hektar messen. Ist sie kleiner, muss die Fläche zwingend von einer Pflegezone umschlossen sein. Abbildung 2 visualisiert den prozentualen Unterschied der Flächengrößen, die die einzelnen Zonen mindestens aufweisen müssen. Je nach lokalen Gegebenheiten und in Abhängigkeit von der Gesamtfläche der Biosphärenregion sind die einzelnen Flächenanteile demnach unterschiedlich groß. Voraussetzung ist, dass diese prozentualen Mindestgrößen eingehalten werden und auch die Kern- und Pflegezone zusammen mindestens 20 Prozent der Gesamtfläche aufweisen. Abbildung 1: Symbolgrafik der Zonierung in einer Biosphärenregion, in Anlehnung an E.C.O. Institut für Ökologie Abbildung 2: Prozentuale Mindest- größen der drei Zonen in einer Biosphärenregion an der Gesamtfläche
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