12 Informationsbroschüre: Zum Thema Biosphärenregion im Spessart? — Oktober 2023 In Bayern dürfen Pilze und Beeren grundsätzlich in geringen Mengen für den eigenen Hausgebrauch gesammelt werden. Ein gewerbsmäßiges Sammeln der Waldfrüchte ist nach den allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen verboten oder nur mit entsprechender Erlaubnis zulässig. Beim Pilzsammeln ist zu beachten, dass es besonders geschützte Pilzarten gibt, die auf alle Fälle stehen bleiben müssen. Auch die in unserer Region beliebten Speisepilze wie Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sind geschützt. Für diese Sorten gelten aber Ausnahmen, denn sie dürfen in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Verboten ist bereits jetzt das Sammeln von Pflanzen und Pilzen in den meisten Naturschutzgebieten. Zudem gibt es hier auch eventuelle Wegegebote zu beachten. Gleiches gilt auch für für die Kernzonen in einer möglichen Biosphärenregion, die neu als Naturschutz- gebiet ausgewiesen werden müssen. In den Pflege- und Entwicklungszonen, die einen Großteil der Fläche ausmachen, wird es über die bereits jetzt schon geltenden Regelungen hinaus keine Einschränkungen geben. Die Jagd ist in einer Biosphärenregion erlaubt. In der Kernzone ist das Jagen als sogenanntes Wildtiermanagement zur Vermeidung von Wildschäden und für standortangepasste Wildbestände zulässig. Die Erstellung und fachliche Prüfung des Konzepts erfolgt unter Beteiligung der zuständigen Behörden und der Jägerschaft. Über bereits durch andere Vorgaben bestehende Einschränkungen hinaus, wie beispielsweise Förderrichtlinien, gesetzliche Regelungen oder bestehende Schutzkategorien, wird es in einer Biosphärenregion keine weiteren Einschränkungen geben. Darf man Beeren und Pilze sammeln? Ist die Jagd in einer möglichen Biosphärenregion Spessart erlaubt? Welche Einschränkungen gibt es für landwirtschaftliche Flächen? Ja. Der effektive Umgang mit und die Einsparung von Energie sind wichtige Kernanliegen einer Biosphärenregion. Daher ist die Errichtung von Windenergieanlagen auch in einer Biosphärenregion möglich. Bisher waren im Untersuchungsraum der Machbarkeitsstudie die Errichtung von Windenergieanlagen durch die in Bayern geltende 10H-Regelung sowie das regionalplanerische Verbot, im Landschaftsschutzgebiet Spessart Windkraft zu errichten, ausgeschlossen. Veranlasst durch die neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes, ist auch unsere Region verpflichtet, vermehrt Flächen für die Windkraft auszuweisen. Die regionalen Planungsverbände untersuchen daher derzeit, auch unter Einbeziehung des Landschaftsschutzgebietes Spessart, wo zukünftig Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden können. Die Standorteignung ist abhängig von einer Vielzahl von Kriterien und gesetzlicher Vorgaben. Einen Überblick der aktuellen Regelungen in Bayern hierzu findet man auf der Themenplattform Windkraft: https://www.energieatlas.bayern.de/ thema_wind Als Kriterien sind zum Beispiel die Windhöffigkeit, Abstände zur Wohnbebauung, Wasserschutzgebiete, Belange des Militärs und der zivilen Luftfahrt sowie Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat- (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete) zu berücksichtigen. Nach den aktuellen Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sind auch Flächen in Kernzonen von Biosphärenregionen, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden, regelmäßig nicht für Windkraft geeignet. Das MAB-Nationalkomitee vertritt die Auffassung, dass Kern- und Pflegezonen der Biosphärenregionen entsprechend ihrer Entwicklungsziele vollständig von der Windenergienutzung freizuhalten sind. Eine Konkurrenz zwischen der Suche nach Flächen für die Windkraft und der Suche nach Kernzonen- und Pflegezonenflächen ist aber nahezu ausgeschlossen, da anhand der übrigen Kriterien, zum Beispiel wegen der ausgedehnten Natura2000-Flächen im Spessart, nur im Einzelfall Überschneidungen erwartet werden und diese bei der Zonierung berücksichtigt werden. Kann es Windkraft in einer Biosphärenregion geben? Wenn es in der Kernzone brennt, kann die Feuerwehr die Wege nutzen? Ja. Die Bekämpfung von Waldbränden ist in allen Zonen möglich. Geltende rechtliche Vorgaben sind zu beachten.
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