Infobroschüre Biosphärenregion

10 Informationsbroschüre: Zum Thema Biosphärenregion im Spessart? — Oktober 2023 Natürlich. Radfahren, egal ob mit oder ohne elektrische Unterstützung, ist eine nachhaltige Sportart mit hohem Erholungswert. In Bayern ist Radfahren auf geeigneten Wegen in der freien Natur grundsätzlich erlaubt, wenn es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken dient. Es ist einem Betreten zu Fuß grundsätzlich gleichgestellt. Zu beachten ist dabei, dass Fußgängerinnen und Fußgängern dabei der Vorrang eingeräumt wird. Radfahrerinnen und Radfahrer finden bereits jetzt viele Routen im Naturpark Spessart auf ausgewiesenen Wegen. Für sportlich ambitioniertere Mountainbikerinnen und Mountainbiker gibt es in der Region offiziell ausgewiesene Trails, zum Beispiel in Alzenau, Laufach, Collenberg oder in Frammersbach. Dieses Wegenetz bleibt auch in einer möglichen Biosphärenregion bestehen, denn hier ist das Erleben der Natur für die Menschen ein wichtiger Bestandteil. Bei der Suche nach erforderlichen Kernzonen wird das bestehende Wegenetz berücksichtigt und auch in der Kernzone weiterhin genutzt. Da das Fahren quer durch die freie Natur bereits jetzt nicht erlaubt ist, ergeben sich somit keine Einschränkungen für das Radfahren. Die Bayerische Verfassung und das Bayerische Naturschutzgesetz berechtigen Fußgängerinnen und Fußgänger zu jeder Jahreszeit und in allen Teilen der freien Natur unentgeltlich zu wandern, zu gehen oder zu laufen. Das Betretungsrecht ist dabei nicht wie beim Radfahren oder Reiten auf Wege beschränkt. Dieses Recht kann unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Beispiele sind hier Betretungsverbote auf landwirtschaftlichen Flächen, bei der Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen oder auch aus Gründen des Naturschutzes. So ist auch in vielen ausgewiesenen Naturschutzgebieten im Spessart bereits jetzt schon ein Wegegebot zu beachten. In einer möglichen Biosphärenregion ist mit zusätzlichen Wegegeboten nur in den Kernzonenflächen zu rechnen. Das Betreten der Kernzonen soll in der Regel nur zum Zwecke der Forschung, des Monitorings oder der Bildung zulässig sein. Das bedeutet, dass lediglich auf maximal drei Prozent der Gesamtfläche der Biosphärenregion ein Wegegebot zu beachten ist, wie es bereits bei bestehenden Naturschutzgebieten der Fall ist. Das Wandern bleibt weiterhin möglich, allerdings sind dafür, wie bisher auch, die vorhandenen Wege zu beachten. Dafür sorgt das vorhandene umfangreiche, vielfältige und gut markierte Wanderwegenetz. Dieses wird mit großem Aufwand vom Naturpark Spessart, dem Spessartbund, den Kommunen und anderen Fachleuten unterhalten und gepflegt. In einer Biosphärenregion, die für einen nachhaltigen sanften Tourismus in und mit der Natur steht, soll dieses Wegenetz langfristig erhalten und stetig weiterentwickelt werden. 3. Häufige Fragen rund um eine Biosphärenregion im Spessart Ist Radfahren und Mountainbiking wie bisher erlaubt? Ist das Wandern wie bisher möglich und dürfen vorgeschriebene Wanderwege verlassen werden? Im Laufe der Machbarkeitsstudie sowie im Vorfeld sind viele Fragen hinsichtlich möglicher Einschränkungen, Verbote und Chancen sowie Vor- und Nachteile einer Biosphärenregion aufgekommen. Eine Auswahl wird im Folgenden beantwortet. Weitere Fragen und Antworten unter www.biosphaere-spessart.de

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