Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Abschlussbericht Seite 1 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 1 E i nführung 1.1 Hintergrund Der Landkreis Main-Spessart möchte die Situation für Radfahrende verbessern und den Radverkehrsanteil amModal Split sukzessive erhöhen, um dieMobilitätswende im Landkreis voranzutreiben. Durch die Stärkung des Radverkehrs als Teil des Umweltverbundes wird eine Verlagerung und Entlastung von anderen Verkehrsträgern auf den Radverkehr angestrebt und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Dabei soll ebenso die Intermodalität, insbesondere die Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), gefördert werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes am 9. Mai 2022 im Ausschuss für Landkreisentwicklung, Mobilität und Digitalisierung beschlossen. Die Erarbeitung durch das externe Planungsbüro RV-K fand im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 statt. Das Radverkehrskonzept adressiert insbesondere den Alltagsradverkehr. Es steht in direktem Zusammenhang mit dem Beitritt des Landkreises Main-Spessart zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) und orientiert sich dementsprechend an deren Anforderungen. 1.2 Projektziele Dem Radverkehrskonzept liegen die folgenden Projektziele zu Grunde: 1. Entwicklung eines Radverkehrsnetzes, das alle Städte, Gemeinden, Orts- und Stadtteile im Landkreis Main-Spessart miteinander verbindet. Zudem Anbindung aller Nachbarlandkreise. 2. Erstellung eines priorisierten Maßnahmenprogramms und Aufstellung eines Kostenrahmens sowie einer Kosten-Nutzen-Analyse als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zur Festlegung von Investitionsprogrammen und zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Bei der Entwicklung des Radverkehrsnetzes und der Maßnahmen gelten folgende Grundsätze: • Berücksichtigung aller Radfahrenden jeglichen Alters und körperlicher sowie geistiger Fitness. • Praxistauglichkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahmen. • Berücksichtigung der Belange anderer Verkehrsträger (Fußverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr). • Integration bestehender Netzplanungen von Kommunen und überregionalen Ebenen.

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