Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Abschlussbericht Seite 46 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Auch wird empfohlen den Umsetzungsstand des Radverkehrskonzeptes in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und zu dokumentieren. Dabei soll der Planungsstatus aller Maßnahmen grafisch dargestellt werden und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Umgesetzte Maßnahmen können positiv herausgestellt und als Best-Practice-Beispiele für andere Maßnahmen als Vorlage genutzt werden. Auf diese Weise können auch Hindernisse bei der Umsetzung erkannt und gezielt angegangen werden. Um die Umsetzung der im Radverkehrskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten, bietet es sich an, wenn der Landkreis insbesondere finanzschwache Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt. Denkbar ist eine Kostenübernahme, der nach Förderung durch Land und Bund bei der Kommune verbleibenden Kosten von bspw. 50 % für Maßnahmen, die durch das Radverkehrskonzept empfohlen werden. Dadurch steigt der Anreiz für die Kommunen die Maßnahmen umzusetzen und das Zielnetz 2035 herzustellen. 11.2 Finanzierungsmöglichkeiten Die Umsetzung der Maßnahmen der Prioritätsklassen A bis D und die damit einhergehende Herstellung des Zielnetzes 2035 erfordern eine Investition von etwa 98 Millionen Euro brutto inklusive Planungskosten. Bei einem angestrebten Zeithorizont von 10 Jahren bedeutet dies Investitionen in Höhe von etwa 9,8 Millionen Euro pro Jahr. Diese Summe teilt sich auf die unterschiedlichen Straßenklassen auf (siehe Kapitel 6.4). Zukünftige Baukostensteigerungen sind dabei zu berücksichtigen. Bei Bundes- und Staatsstraßen trägt der jeweilige Straßenbaulastträger die Kosten für begleitende Radwege in der Regel zu 100 Prozent. Bei abseits der klassifizierten Straßen verlaufenden und in der Baulast der Städte und Gemeinden befindlichen Wegverbindungen kann im Einzelfall eine Beteiligung der jeweiligen Straßenbaulastträger möglich sein, sofern die Wegverbindung die entsprechende Verbindungsfunktion der klassifizierten Straße im Radverkehrsnetz aufweist (siehe Kapitel 6.4). Für die Kommunen und den Landkreis stehen verschiedene Fördermöglichkeiten durch Land und Bund zur Verfügung. Die Fördersätze belaufen sich auf 50 bis 90 Prozent, abhängig vom genutzten Förderprogramm und der Finanzkraft der Kommune. Auf die drei relevantesten Förderprogramme wird im Folgenden eingegangen: • Das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) sowie das Bayerische Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) – Die Förderung von baulichen Maßnahmen für den Radverkehr durch den Freistaat Bayern. Die beiden Fördermöglichkeiten sind kombinierbar. • Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten – Umfangreiche Förderung von investiven sowie strategischen Maßnahmen, die der Reduzierung von Treibhausgasen dienen. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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