Abschlussbericht Seite 45 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 • Qualitätsmanagement des kreisweiten Radverkehrsnetzes (siehe Kapitel 10.4). • Die Mitgliedschaft in der AGFK Bayern für die Kommunen des Landkreises (siehe Kapitel 10.5). 11.1 Organisatorische Empfehlungen Landkreise stellen als übergeordnete Instanzen die Schnittstellen zu den kreisangehörigen Kommunen dar. Deshalb kommt ihnen bei der Radverkehrsförderung eine besondere, koordinierende Funktion zu. Da Pendelverflechtungen nicht an Verwaltungsgrenzen enden, muss auch die Radverkehrsförderung über kommunale Grenzen hinweg koordiniert werden. Der Landkreis Main-Spessart sollte deshalb seine Position nutzen, um gemeinsame Aktivitäten anzustoßen, zu informieren, zu beraten und zwischen Land und Kommunen zu vermitteln. Eine wichtige Aufgabe ist zum Beispiel die Koordination von Aufgaben, die kommunenübergreifend umgesetzt werden müssen, wie bspw. der Winterdienst auf außerörtlichen Wegen und die Wegweisung. Zudem obliegt die Aufgabe der Kontrolle und Pflege des Bestandsnetzes dem Landkreis. Um einen Überblick über den Zustand des Bestandsnetzes zu erhalten, sollte das Netz in regelmäßigen Abständen (ca. einmal jährlich) befahren, Problemstellen, wie wartungsbedürftige Wegweiser, sanierungsbedürftige Wege, ausbesserungsbedürftige Markierungen o. Ä., dokumentiert und die Beseitigung dieser mit den zuständigen Stellen und Kommunen koordiniert werden. Der Informations- und Wissensaustausch spielt bei der Radverkehrsförderung eine entscheidende Rolle. Durch regelmäßigen Austausch zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus Land, Landkreis, Kommunen sowie Interessensverbänden können Synergieeffekte entstehen, Projekte angestoßen werden sowie gegenseitig unterstützt werden. Die Mitgliedschaft in der AGFK Bayern bietet eine mögliche Plattform des Wissensaustausches (siehe Kapitel 10.5). Die Stelle des Mobilitätsmanagements im Landkreis Main-Spessart sollte als Schnittstelle zu den Kommunen fungieren und als Ansprechpartnerin bei Fragen des Radverkehrs zur Verfügung stehen. Dieser Stelle fällt auch die Aufgabe der Koordination und die Initiierung von Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit zu (siehe Kapitel 9). Der bestehende Arbeitskreis Radverkehr, der während der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes vier Mal getagt hat und Teilnehmende aus Kommunen, Verwaltung und Trägern öffentlicher Belange zusammenbringt (siehe Kapitel 4.3), sollte fortgeführt werden und bei Bedarf um weitere Teilnehmende ergänzt werden. Der Arbeitskreis dient dazu, regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und Fragestellungen zu diskutieren. Weiter können Anregungen oder Bedenken im Arbeitskreis frühzeitig berücksichtigt werden und eine gemeinsame Vorgehensweise gefunden werden. Um den Radverkehr verwaltungsintern stärker zu berücksichtigen und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Verwaltungsbereichen zu stärken, kann zudem eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, bestehend aus allen den Radverkehr betreffenden Ämtern, eingerichtet werden.
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