Abschlussbericht Seite 44 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 11 Ausbl i ck und Empfehl ungen zur Umsetzung Das hier vorliegende Radverkehrskonzept stellt die Entscheidungsgrundlage für die kreisweite Radverkehrsförderung der nächsten Jahre mit einem Zielhorizont bis etwa 2035 dar. Ziel ist es, die aufgeführten Maßnahmen sukzessive umzusetzen. Die erarbeitete Priorisierung gibt dabei nicht zwingend die Reihenfolge der Umsetzung vor, sondern zeigt lediglich die Bedeutung der Maßnahme für den Radverkehr auf. Es handelt sich dabei um ein ganzheitliches und – aufgrund der umfangreichen Maßnahmenempfehlungen – um ein ambitioniertes Radverkehrskonzept. Für die Umsetzung ist die aktive Mitarbeit aller Straßenbaulastträger, also von Bundes- und Staatsstraßen, von Kreisstraßen und von Gemeindestraßen und sonstigen Wegen erforderlich. Der Umsetzung muss das übliche Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren vorausgehen. Hierzu gehört in der Regel auch der Vergleich der im Radverkehrskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen mit alternativen Radverkehrsführungen. Die Vereinbarkeit mit Landschafts-, Arten- und Wasserschutz sowie Fragen des Grunderwerbs, der Finanzierung und land- und forstwirtschaftliche Interessen sind dabei Aspekte, die während der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes nur oberflächlich behandelt werden konnten und im anstehenden weiteren Planungsprozess intensiv betrachtet werden müssen. Diese können zu einer erheblichen Verzögerung und unter Umständen auch zum Ausschluss von den im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen führen. In diesen Fällen sind Alternativen mit einer vergleichbaren Wirkung zu erarbeiten. Das Konzept hat einen Zeithorizont bis etwa 2035. Danach, oder falls zusätzlicher Bedarf erkannt wird, sollte das Konzept fortgeschrieben werden und die bestehenden Maßnahmen geprüft und ergänzt werden. Neben der Empfehlung umfangreicher baulicher Maßnahmen, die in der Regel eine längere Umsetzungsdauer haben, gibt es eine Reihe kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen (siehe Kapitel 6.2). Dabei unterscheiden sich Verantwortlichkeiten, Organisationsstrukturen sowie die Finanzierung der Maßnahmen je nach Maßnahmentyp. Neben den Empfehlungen zu Maßnahmen, die eine Verbesserung der Befahrbarkeit des Radverkehrsnetzes zum Ziel haben, wurden im Rahmen des Konzeptes weitere Empfehlungen gegeben, die dazu beitragen können, einen hohen Alltagsradverkehrsanteil im Landkreis zu erreichen. Diese Empfehlungen umfassen: • Die bessere Verknüpfung zwischen ÖPNV und Radverkehr (siehe Kapitel 7). • Die Umsetzung einer kreisweiten Fahrradwegweisung (siehe Kapitel 8). • Empfehlungen zur Öffentlichkeitsarbeit (siehe Kapitel 9). • Empfehlungen zu Unterhalt und Verkehrssicherung (siehe Kapitel 10.1). • Das Radverkehrsnetz ergänzende Infrastruktur (siehe Kapitel 10.2). • Die Vereinbarkeit von landwirtschaftlichem Verkehr und Radverkehr (siehe Kapitel 10.3).
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