Abschlussbericht Seite 40 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 10.2 Ergänzende Radverkehrsinfrastruktur Die Fahrradwegweisung (siehe Kapitel 8) hat als ergänzende Radverkehrsinfrastruktur einen zentralen Beitrag zur Akzeptanz und Nutzung von Radwegen. Daneben gibt es noch weitere Infrastrukturelemente, die für eine Steigerung der Attraktivität von Radverkehrsanlagen sorgen können. Hierzu zählen in besonderem Maße Fahrradabstellanlagen. 10.2.1 Fahrradabstellanlagen Neben den Bike-and-Ride-Anlagen an den Haltestellen des ÖPNVs (Kapitel 6) sollte ein wesentliches Ziel die Errichtung von ausreichend dimensionierten und qualitativ hochwertigen Abstellanlagen an Freizeiteinrichtungen, Einkaufszentren und allen anderen für den Radverkehr relevanten Zielen sein. Diese sollten durch dezentrale, kleinere Abstellanlagen ergänzt werden. Dies kann bspw. durch die Umnutzung von Pkw-Stellplätzen für Fahrradabstellanlagen erfolgen. Daneben empfiehlt sich die Prüfung eines Parkraummanagements für den Pkw-Verkehr. Der Nationale Radverkehrsplan enthält deshalb explizit den Appell an Kommunen sowie private und öffentliche Bauherren Fahrradabstellanlagen in ausreichender Anzahl und Qualität bereitzustellen oder dafür bspw. durch Anpassungen der Stellplatzsatzungen Sorge zu tragen31. Hierbei soll auch den zunehmenden Anforderungen durch Lasten- und Spezialrädern Rechnung getragen werden. Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlichen Plätzen liegen in der Regel in der Zuständigkeit der Kommunen. Der Landkreis kann lediglich, insbesondere den kleineren Landkreiskommunen gegenüber, eine koordinierende und beratende Funktion übernehmen. Zusätzlich kann der Landkreis durch die Errichtung ausreichender, zielnaher und attraktiver Fahrradabstellanlagen 31 Nationaler Radverkehrsplan 3.0, BMVBS, Berlin, 2021. Abbildung 19: Informationsflyer Winterdienst des Markts Holzkirchen (Quelle: www.holzkirchen.de)
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