Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Abschlussbericht Seite 38 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Maßnahmen in Städten und Gemeinden orientieren. Dort wird empfohlen pro Einwohnerin bzw. Einwohner, 50 Cent zu investieren. Generell ist der Anschluss an bestehende Kampagnen deutlich kostengünstiger und mit weniger Aufwand verbunden ist als die Entwicklung eigener Konzepte. Um bei oben genannten Aktionen optimale Ergebnisse zu erzielen, ist es notwendig, dass der Landkreis in enger Verbindung mit allen Beteiligten steht. Es wird empfohlen die Zuständigkeiten für die Durchführung und Betreuung klar zu definieren. Von Vorteil ist dabei, wenn es in Schulen, in Firmen, und in weiteren Einrichtungen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für das Thema Radverkehr gibt. Das Hinwirken auf die Schaffung solcher Positionen sollte ein erster Schritt sein, um zukünftige Öffentlichkeits- und Kommunikationskampagnen erfolgreich umzusetzen. Des Weiteren ist es wichtig, dass organisatorische Strukturen, wie z.B. eine Projektgruppe Radverkehr, dauerhaft installiert werden und als Verbindungsstück zwischen Verwaltung, Verbänden, Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Nur so ist, gerade mit Blick auf Veranstaltungen, eine sinnvolle Zusammenarbeit möglich. Auch der aktuelle Umsetzungsstand dieses Konzepts sollte weiterhin über Pressemitteilungen und auf der Webseite des Landkreises kommuniziert werden. 10 We i tere Empfehl ungen 10.1 Unterhaltung und Verkehrssicherung Um eine gleichbleibende und nachhaltige Verlagerung von Fahrten mit dem Pkw auf den Radverkehr zu erreichen, ist es notwendig, das Angebot für Radfahrende ganzjährig attraktiv anzubieten. Erforderlich sind hierfür in erster Linie geräumte und gereinigte Wege. Die gesetzliche Verpflichtung zur Unterhaltung und Verkehrssicherung der Wege ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sowie aus den Straßengesetzen der Länder28 und des Bundes und obliegt den zuständigen Baulastträgern. Innerorts ist dies für verkehrswichtige und gefährliche Radverbindungen laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes vorgeschrieben29 und wird auch weitestgehend umgesetzt. Außerorts bleibt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht auf gemeinsamen Geh- und Radwegen und auf Wirtschaftswegen jedoch weitestgehend unberücksichtigt. Die AGFK Bayern fordert von ihren Mitgliedern die Aufstellung eines Winterdienstplans für Radverkehrsverbindungen30. Um eine ganzjährige Befahrbarkeit der Wege zu gewährleisten, sollte der Landkreis Main-Spessart in Abstimmung mit den jeweiligen Baulastträgern (Freistaat Bayern, Kommunen) und Wegeeigentümern Zuständigkeiten, Fragen der Haftung und Fragen der Kostenübernahme klären. Auf Basis dieser 28 Für Bayern geregelt im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG, Art. 51). 29 Bundesgerichtshof Urteil vom 09.10.2003 – III ZR 8/03. 30 Aufnahmekriterien für Landkreise in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern - AGFK Bayern e.V.“, AGFK Bayern e.V., 2018, Erlangen.

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