Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Musterlösungen Radverkehr Stand 2020 Planungsbüro RV-K www.rv-k.de Überführungsformen Radweg-Fahrbahn - Querung am Radwegende ohne Mittelinsel (ML: 1.7.2) Quelle: ERA (2010), Kapitel 9.5; RASt (2006), Kapitel 6.2.2.1 Angestrebte Wirkung: Hinweise: Querung am Radwegende ohne Mittelinsel maßstabslos sicheres Queren der Fahrbahn Geschwindigkeit des Kfz-Verkehr senken sicherer Übergang der Führungsform (z.B. vom Radweg auf die Fahrbahn) bis zu einer Belastung von ca. 5000 Kfz/Tag anwendbar Anordnung einer Benutzungspflicht des Radweges ist nur bei besonderer Gefahrenlage zu geben; sofern keine Radweg-Benutzungspflicht angeordnet ist, sollte durch Zeichen 1022-10 ("Fahrrad frei"), ohne Zeichen 239 (Füßgängerweg), außerorts die Schrittgeschwindigkeit aufgehoben werden Einengung der Fahrbahn (z.B. über Markierung) empfehlenswert; die Verschwenkung darf nicht abrupt erfolgen; das Verhätltnis: Versatz/Verziehungslänge darf max. 1m/10m betragen ortsabhängig zu prüfen, ob der Übergang mit Zeichen 138 StVO (Radfahrer) und/oder Überholverbot für den Kfz-Verkehr und/oder Geschwindigkeitsbeschränkung für den Kfz-Verkehr, gesichert werden soll Zweirichtungsradwege erfodern am Anfang und Ende eine Möglichkeit zur sicheren Querung der Fahrbahn. Die Umsetzung der Querungsführung richtet sich nach den örtlich Gegebenheiten, welche sich meist durch das Verkehrsaufkommen (Kfz und Fußgänger/ Radfahrer) sowie die Fahrbahnbreite ergeben. Situation: Musterlösung: UFR_04 < 5,50m innerorts außerorts

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2NjE2