Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Abschlussbericht Seite 26 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 verschiedener Übergänge und Querungsstellen richtet sich nach den örtlichen Besonderheiten sowie der angestrebten Radverkehrsführung. Es kann sinnvoll sein, den Übergang Fahrbahn-Radweg bereits einige Meter vor dem Beginn oder Ende des Radweges herzustellen. An Ortseingängen verstärken Mittelinseln die Ortseingangswirkung und können zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit des einfahrenden Kfz-Verkehrs beitragen. Die Musterlösungen in Anlage 13 geben Hilfestellungen für die genannten Anwendungsfälle. 6.6.4 Nicht für den Radverkehr freigegebene Wege Im gesamten Landkreis sind zahlreiche Wege für den Radverkehr nicht freigegeben. Dazu zählen auch Wege, die durch die bestehende Fahrradwegweisung für den Radverkehr vorgesehen sind. Die in solchen Fällen erzwungene Missachtung von Verkehrszeichen kann insgesamt zu einer geringeren Beachtung von Verkehrszeichen durch Radfahrende führen. Abbildung 9: Beispiele nicht für den Radverkehr freigegebener Wirtschaftswege in Kreuzwertheim (links) und Roden (rechts) (Quelle: eigene Aufnahmen) Empfehlung: Alle auf dem Radverkehrsnetz liegenden Wirtschaftswege sollten für den Radverkehr freigegeben werden. Dies kann durch das Anbringen des Zusatzzeichens „Radverkehr frei“ oder den Austausch des Verkehrszeichens „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ durch das Verkehrszeichen 260 „Verbot für Krafträder sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ erfolgen (siehe Anlage 13, Musterlösung VVS_01). Dies hat keine Veränderung der Verkehrssicherungspflicht zur Folge. Auf forst- und landwirtschaftlichen Wegen ist weiterhin mit typischen Gefahren zu rechnen. 6.6.5 Ausbaustandard land- und forstwirtschaftliche Wege Im Landkreis Main-Spessart wird ein wesentlicher Teil des Radverkehrs über land- und forstwirtschaftliche Wege geführt. Auch zahlreiche Maßnahmenvorschläge des Radverkehrskonzeptes betreffen den Ausbau von Wirtschaftswegen. Ein Ausbau dieser Wegeverbindungen ist grundsätzlich nur dort Bestandteil des Maßnahmenprogramms, wo ein hohes Radverkehrspotenzial gesehen wird.

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