Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Musterlösungen Radverkehr www.rv-k.de Stand 2020 Planungsbüro RV-K Musterlösung: BPR_01 Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht (ML: 3.2) Quelle: § 45 ABs. 9 Satz 2 StVO, VwV-StVO, Urteil BVerwG 3 C 42.09 von 2010 Angestrebte Wirkung: Vermeidung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Die Stadt Köln informiert über Wahlfreiheit des Radverkehrs Mit der Novellierung der StVO 1997 wurde die allgemeine Benutzungspflicht von Radwegen aufgehoben. Danach dürfen diese nur ausnahmsweise angeordnet werden, wenn: Situation: schnelleres Vorankommen für geübte Radfahrende Hinweise: Um den Verkehrsteilnehmenden die Wahlfreiheit zu verdeutlichen, sollte darüber informiert werden (vgl. Abbildung 2). Zusätzlich können Piktogrammketten auf die Fahrbahn aufgebracht werden. aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefährdung für Verkehrsteilnehmende ausreichend Flächen für den Fußverkehr vorhanden sind Auch Radwege ohne Benutzungspflicht sollten regelwerkskonform gestaltet werden. Sehr schmaler Benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg mit unzureichender Platz für den Fußverkehr - Frankfurt am Main Wo keine ausreichende Breite möglich ist, können gemeinsame Geh- und Radwege durch Beschilderung "Gehweg" mit Zz "Radfahrer frei" gekennzeichnet werden. Unsichere Radfahrer können so den Seitenraum mitbenutzen (Schrittgewschwindigkeit). mehr Flexibilität und Wahlfreiheit für den Radverkehr sie ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen sind.

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