Abschlussbericht Seite 25 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Abbildung 7: Brücke ohne Radverkehrsanlagen in Triefenstein (links) und Karlstadt (rechts) (Quelle: eigene Aufnahmen) 6.6.3 Übergang zwischen Radweg und Fahrbahn Im Landkreis Main-Spessart enden Radwege häufig ohne geregelten Übergang direkt auf der Fahrbahn. Dort wo Rad- und Kfz-Verkehr zusammenfließen, entstehen Konfliktpunkte und es besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt insbesondere in Ortseingangsbereichen, wo die VwV-StVO am Anfang und Ende von Zweirichtungsradwegen eine sichere Möglichkeit zur Fahrbahnquerung fordern. Die Ausbildung eines geregelten Übergangs zwischen Radweg und Fahrbahn ermöglicht dem Radverkehr einen sicheren Wechsel vom Radweg auf die Fahrbahn und andersherum und erhöht damit gleichzeitig die Aufmerksamkeit von Kraftfahrzeugführenden. Abbildung 8: Fehlende Überführung auf die Fahrbahn in Lohr a.Main auf der Jahnstraße (links), fehlende Überführung auf die Fahrbahn auf der Hausener Straße zwischen Steinfeld und Hausen (rechts) (Quelle: eigene Aufnahmen) Empfehlung: Die Schnittstellen zwischen Radweg und Fahrbahn müssen klar erkennbar sein. Bei hoher Verkehrsbelastung wird eine bauliche Querungshilfe empfohlen. Als Mindeststandards werden Nullabsenkungen an den Bordsteinen sowie Markierungslösungen empfohlen. Außerdem sollte für ausreichende Sichtbeziehungen gesorgt werden, um das frühzeitige gegenseitige Erkennen der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und Gefahrensituationen zu vermeiden. Die Ausgestaltung
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