Abschlussbericht Seite 23 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Maßnahmen über das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das Bayerische Finanzausgleichsgesetz förderbar. Zudem wurde ein Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt. Dieses setzt die Priorität in Relation zu den berechneten Kosten und gibt damit eine Einschätzung über den zu erwartenden Nutzen pro investiertem Euro. 6.5 Musterlösungen Für die meisten Maßnahmentypen sind Musterlösungen vorhanden. Da zum Abschluss des Radverkehrskonzeptes die Musterlösungen des Freistaates Bayern noch nicht veröffentlicht waren, wurden Musterlösungen des Landes Hessen, Baden-Württemberg und des Planungsbüros verwendet. Alle Musterlösungen sind in Anlage 13 Bestandteil des Radverkehrskonzeptes. 6.6 Besondere Herausforderungen Verschiedene Situationen und die daraus resultierenden Maßnahmenempfehlungen können sich über das Kreisgebiet verteilt immer wieder finden. Diese für den Landkreis typischen und besonderen Herausforderungen werden in Folge detailliert erläutert. 6.6.1 Piktogrammketten und Geschwindigkeitsbegrenzungen Piktogrammketten sind seit den Änderungen aus den Jahren 2020 und 2021 an der StVO und dem darauffolgenden Einführungserlass des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI)20 in Bayern nun ein anerkanntes Instrument der Radverkehrsförderung. Piktogrammketten können zur Anwendung kommen, wenn aufgrund unzureichender Straßenraumbreiten die Errichtung von baulichen Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen nicht möglich ist. Sie dienen dem Sichtbarmachen des Radverkehrs auf der Fahrbahn und damit dessen Schutz sowie der allgemeinen Steigerung der Akzeptanz der Fahrbahnnutzung durch den Radverkehr. Dies kann zusätzlich zur Reduktion der teilweise illegalen Nutzung des Seitenraums auf Gehwegen durch den Radverkehr führen. Anwendung finden Piktogrammketten insbesondere bei Lückenschlüssen im Radverkehrsnetz, wo auf absehbare Zeit keine Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden kann, aber laut den planerischen Vorgaben notwendig wären (siehe 1.4 f.). Durch das Aufbringen von Piktogrammketten entstehen keine Ge- oder Verbote, da diese nicht Bestandteil der StVO sind. 20 Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Rechtsänderungen zum Verhalten im Straßenverkehr, Anlage 1, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI 2022), 2022, München.
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