Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Abschlussbericht Seite 22 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 zahlreiche Faktoren, wie Finanzierungsmöglichkeiten, Grunderwerbsmöglichkeiten oder der Einfluss von Abstimmungsbedarf mit Trägern öffentlicher Belange, entscheidend. 6.4 Ermittlung Kostenrahmen und Kosten-Nutzen-Verhältnis Für bauliche Streckenmaßnahmen (siehe Kapitel 6.2) wird ein überschlägiger Kostenrahmen auf Basis einer jährlich aktualisierten Kostenliste ermittelt. Die Kostenliste basiert auf bisherigen Erfahrungswerten des Planungsbüros. Bei den Kosten handelt es sich um Infrastruktur-Bruttokosten inklusive Planungskosten sowie sonstigen absehbaren Kosten. Kosten für Eingriffs-Ausgleichs-Maßnahmen, Grunderwerb und gegebenenfalls vorhandene Besonderheiten werden nicht berücksichtigt. Der Kostenrahmen dient als erster Anhaltspunkt für den weiteren Entscheidungsprozess. Im weiteren Planungsverfahren muss der Kostenrahmen nochmals überprüft und angepasst werden. Für die Maßnahmentypen Brücke / Unterführung, Neuordnung Straßenraum und Verkehrsberuhigende Umgestaltung sowie für zwei Maßnahmen des Typs Radweg neu bauen, die Brückenbauwerke betreffen und eine sonstige Maßnahme, die den Bau einer Rampe erfordert, wurde kein Kostenrahmen erstellt, da der finanzielle Aufwand abhängig von der Art und Weise der Ausführung stark variieren kann und eine realistische Abschätzung auf konzeptioneller Ebene nicht möglich ist. Dies betrifft 22 der insgesamt 138 baulichen Streckenmaßnahmen. Die übrigen 116 empfohlenen Maßnahmen zum Streckenausbau haben insgesamt ein Investitionsvolumen von etwa 98 Millionen Euro, das sich – wie in folgender Tabelle dargestellt – auf verschiedene Straßenklassen verteilt: Tabelle 3: Kostenverteilung nach Straßenklassen Bundesstraßen 7.600.000 € Staatsstraßen 13.800.000 € Kreisstraßen 23.000.000 € Gemeindestraßen und sonstige Wege (bspw. Wirtschaftswege) 53.300.000 € Gesamt 97.700.000 € Bei einem Umsetzungshorizont von etwa 12 Jahren (Zielnetz 2035), ergibt sich ein jährlicher Investitionsbedarf von etwa 8 Millionen Euro, verteilt auf alle Straßenklassen. Für Maßnahmen bestehen zudem Förderprogramme, die durchschnittlich etwa 70 % der Kosten einer Maßnahme decken (siehe Kapitel 11.2). Ein großer Teil der im kommunalen Bereich befindlichen Maßnahmen betreffen land- oder forstwirtschaftliche Wege, die über die gleiche Verbindungsfunktion verfügen, wie parallel verlaufende Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen. Der Ausbau dieser Wege wird anstelle eines straßenbegleitenden Radwegeneubaus empfohlen, da er in der Regel kostengünstiger und kurzfristiger umsetzbar ist. Hierbei müssen im Einzelfall Finanzierungsvereinbarungen getroffen werden. Außerdem sind solche

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