Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Abschlussbericht Seite 18 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Tabelle 2: Einsatzbereiche baulicher Radwege bei Straßen der Entwurfsklasse 3 (Quelle: ERA 2010, DTV = Durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung) Vzul = 100 km/h Vzul = 70 km/h DTV < 2.500 Kfz/24 h Kein baulicher Radweg Kein baulicher Radweg DTV 2.500 – 4.000 Kfz/24 h Baulicher Radweg Kein baulicher Radweg DTV > 4.000 Kfz/24 h Baulicher Radweg Baulicher Radweg Bei Vorliegen einer besonderen Netzbedeutung (bspw. Schulverkehr oder bedeutende Freizeitverbindung) können bauliche Radwege auch dort sinnvoll sein, wo die Regelwerke dies aufgrund von Ausbaustandard, zulässiger Höchstgeschwindigkeit und Verkehrsstärke nicht vorsehen. Weitere Rahmenbedingungen, die die Einsatzbereiche von baulichen Radwegen beeinflussen und diese auch bei Straßen der Entwurfsklasse 4 erforderlich machen können, sind gemäß der Hinweise zum Radverkehr außerhalb städtischer Gebiete (HRaS)17 • Verkehrsstärke Schwerverkehr, • Verkehrsstärke Radverkehr, • Verbindungsfunktion der Strecke, • Kurvigkeit der Straße (schlechte Sichtbeziehungen), • Topografie der Strecke sowie • Unfallhäufigkeit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Es ist davon auszugehen, dass mit der Novellierung der ERA, die sich zum Abschluss des vorliegenden Konzeptes noch in der Erarbeitungsphase befand, eine Trennung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr bereits bei deutlich geringerer Kfz-Belastung und in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Netzkategorie vorgesehen ist. In den Musterlösungen und Qualitätsstandards der Länder Hessen und Baden-Württemberg18 werden diese Aspekte bereits berücksichtigt. Auch in Bayern wird vorgesehen Musterlösungen zu veröffentlichen, die sich an den vorhandenen Musterlösungen der Länder Hessen und Baden-Württemberg orientieren sowie den Neuerungen der FGSV-Regelwerke anpassen19. Im Rahmen der Maßnahmenplanung des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Main-Spessart wurde zwischen der ERA 2010, den im Zuge der Novellierung zu erwartenden Neuerungen sowie den Musterlösungen der Länder Hessen und Baden-Württemberg abgewogen. Aus diesem Grund werden in 17 HRaS 2002, FGSV e.V., 2002, Köln. 18 Hierbei handelt es sich um länderspezifische Ergänzungen zu den Regelwerken der FGSV bei der Führung des Radverkehrs. 19 AGFK Bayern 2023, https://agfk-bayern.de/agfk-bayern-facharbeitskreissitzung-musterloesungen-fuer-den-radverkehr-inbayern/, [zuletzt abgerufen am 22.05.2023].

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