Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Abschlussbericht Seite 16 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 eingeholt (Stand 2023). Nach Befahrung soll das entworfene Radnetz in den kommenden Jahren sukzessive realisiert und durch eine wegweisende Beschilderung ausgestattet werden. Dem Ausbau soll eine erhöhte Priorität eingeräumt werden, sodass in Zukunft Fördermittel für Maßnahmen auf dem Radverkehrsnetz Bayern zu erwarten sind. Das Radverkehrsnetz Bayern wird auf dem Zielnetz des Radverkehrskonzeptes durch die Radverbindungen der 1. Kategorie als Übergeordnete Radhauptverbindung abgebildet. 5.3 Bestandsnetz Zusätzlich zum Zielnetz Radverkehr 2035 wurde ein Bestandsnetz entwickelt. Das Bestandsnetz setzt sich aus denjenigen Radwegeverbindungen des Zielnetzes zusammen, die auch ohne Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ausgeschildert werden können. Es ist bereits im Ist-Zustand mit Blick auf die Kriterien Verkehrssicherheit, Direktheit und Fahrkomfort ausreichend gut befahrbar, auch wenn in einzelnen Kriterien noch kleinere Mängel bestehen können. Das Bestandsnetz bildet die Grundlage für eine kreisweite Fahrradwegweisung. Es ist in Anlage 7 Bestandteil des Radverkehrskonzeptes. 6 Maßnahmenentwi ck l ung Dort wo das Zielnetz Radverkehr 2035 Mängel in der Verkehrssicherheit, dem Fahrkomfort oder der direkten Führung aufweist, wurden Maßnahmen empfohlen. Grundlage für die Maßnahmenempfehlungen bilden verschiedene gesetzliche Grundlagen, die im folgenden Kapitel erläutert werden. Im Anschluss werden die empfohlenen Maßnahmen dargestellt. 6.1 Grundlagen Maßnahmenplanung Für die Maßnahmenentwicklung werden innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften unterschiedliche Standards angestrebt. Die aktuellen und die in Kapitel 1.4 und 1.5 entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Grundsätze der Radverkehrsplanung, werden im Folgenden aufgeführt und erläutert. 6.1.1 Innerorts Grundsätzlich kann der Radverkehr innerorts getrennt vom Kfz-Verkehr oder im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Eine strikte Vorgabe, wann welche Führungsform für den Radverkehr zu wählen ist, existiert nicht. Die in Abbildung 6 dargestellten Einsatzbereiche in Abhängigkeit von KfzStärke und zulässiger Höchstgeschwindigkeit dienen als Orientierung und werden in der Maßnahmenentwicklung entsprechend berücksichtigt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2NjE2