Abschlussbericht Radverkehrskonzept Main-Spessart

Abschlussbericht Seite 15 von 48 Radverkehrskonzept Landkreis Main-Spessart Oktober 2023 Gemäß den Vorgaben zur Netzsystematik in den RIN12 wurde das Netz in die folgenden drei Kategorien unterteilt: • 1. Kategorie – Übergeordnete Radhauptverbindung (220 km): Übergeordnete Verbindung für den Alltagsradverkehr mit besonders hohem Potenzial, z.B. zwischen Ober- undMittelzentren, von Grundzentren zu Mittelzentren und zwischen Grundzentren. • 2. Kategorie – Radhauptverbindung (950 km): Verbindung von Gemeinden / Gemeindeteilen ohne zentralörtliche Funktion zu Grundzentren und Verbindung zwischen Gemeinden / Gemeindeteilen ohne zentralörtliche Funktion und mit hohem Potenzial für den Alltagsradverkehr. Außerdem Verbindung zur Anbindung von Bahnhöfen und weiterführenden Schulen, sofern diese nicht in der 1. Kategorie aufgeführt sind. • 3. Kategorie – Basisverbindung (90 km): Verbindung von Stadtteilzentren zum Hauptzentrum der Mittel- und Grundzentren, Verbindung von Stadtteil- / Ortsteilzentren untereinander sowie zwischen Wohngebieten und allen wichtigen Zielen. Basisverbindungen werden in der Netz- und Maßnahmenplanung auf Landkreisebene nicht berücksichtigt. Sofern eine kommunale Netzplanung existiert oder bestimmte Verbindungen durch Kommunen angeregt worden sind, wurden diese informativ in das Zielnetz Radverkehr aufgenommen. In der Regel erfolgte hierbei keine Prüfung der Verbindungen vor Ort. Auch werden keine Maßnahmen auf Basisverbindungen empfohlen. Bei der Netzplanung ist zu berücksichtigen, dass der Umwegefaktor gemäß den ERA13 maximal 1,2 gegenüber der kürzesten möglichen Verbindung und maximal 1,1 gegenüber parallelen Hauptverkehrsstraßen betragen darf und dass keine zusätzlichen Steigungen bewältigt werden müssen. Reisezeitverluste sind zu berücksichtigen und mit ggf. auftretenden Umwegen abzuwägen. Das vorliegende Radverkehrskonzept wurde ausschließlich für den Alltagsradverkehr entwickelt. Reine Freizeitverbindungen sind kein Bestandteil der Netzentwicklung. Streckenweise überschneiden sich allerdings Alltagsradverkehrsnetz und Freizeitradverkehrsnetz. 5.2 Radverkehrsnetz Bayern Das Radverkehrsnetz Bayern ist ein vom Freistaat Bayern landesweit für den Alltagsradverkehr konzipiertes Netz, das alle bayerischen Städte und Gemeinden möglichst durchgängig und direkt miteinander verbinden soll.14 Derzeit werden zu dem vom Freistaat entwickelten und mit den Kommunen auf Landkreisebene bereits abgestimmten Netzentwurf, die Stellungnahmen der staatlichen Bauämter 12 RIN 2008, FGSV e.V., 2008, Köln. 13 ERA 2010, FGSV e.V., 2010, Köln. 14 Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB 2023), https://www.radverkehr.bayern.de/radverkehrsnetz-bayern/index.php, [zuletzt abgerufen am 17.05.2023].

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2NjE2